Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1949) (49)

— 140 — um meinetwillen ihre eigenen Siegel an diesen Brief zu hängen, die ich für mich verbindlich erkläre und unter denen ich mich verpflichte, was in diesem Briefe steht wahr und stets zu halten. Wir Johannes von Sigberg * und Swigger Vaistli haben das getan um des oftgenannten Heinrich Vaistlins Bitte willen und auch zur Beurkundung alles dessen, was hievor von uns in diesem Briefe steht, der über diese Sache ge- geben ist zu Vaduz, an des hievor geschriebenen St Laurenzen Abend, im 1341.tcn Jahre nach Gottes Geburt. Original im Stiftsarchiv St. Gallen R. R. 1. B. 8 (ehemals in Alt St. Jo- hann). Perg. 30/31 X 14,8/15,8 cm. Bescheidene Initiale. Kleine, aber feste und regelmässig disponierte gotische Kursive in schwarzer Tinte. Vorlinicrung und Vorbcränderung nicht ersichtlich. Oben 1,2, seitlich ca. 2'cm Rand. Unten 1,8 cm breite Plica, woran an doppelten Pergamentstreifen die zwei Siegel eingehängt sind. Die Pergamentstreifen sind so stark eingerissen, dass die Siegel leicht ab- fallen könnten. Die zwei ca 1 cm breiten Streifen weisen je zwei Zeilen ein- seitiger Beschriftung auf. Diese lautet: [If Allen den die disen Abrief sehend, lesend oder hoeren^ lesen, Tnoa ich Hainz der b r n n n e r hurger ze v e 1 t k i r ch vnd ich v r s u I 
1 (sin elichu wirtinnc knnt vnd 
verjehend wir) / haidü offenlirh fan disem briefe, daz wir mit guotem rate vndj mit gnoter vorbetrachtung, nach rat vnd mit willen vnser frün^d vnd erben . ? 
. ) / [2f ze den zilen, vnd ze den tagen do wir es mit (dem rechten wol getuon mochtent . ? . mit des wysen wolbeschaiden mans Ruodolfs 
krapfen [Bd. I, S. 193: 1332 Apr. 23; S. 221: 1347 Dez. 4f des) stat ammans ze veltkirch fhand ..../.... vjnd gefuoget, na<-h der stette recht vnd gewonhfait . ? . mit gesundem übe, mit bedahtem muote willeklichj vnd vnbetwingelich, an aidfes stat ) Es folgt die Dispositio. Nach dem Formular handelt es sich um eine lange Urkunde. Auch handelt es sich um eine Feldkircher Urkunde. Wir haben des- halb die Lücken nach dem Formular anderer Feldkircher Urkunden ergänzt. Die Pergamentstreifen weisen die gleiche Schrift und Tinte auf, wie unsere hier veröffentlichte Vaduzer Urkunde. Da aber diese Streifen von einer Feld- kircher Hand beschrieben sind, so ist das auch bei unserer nach Vaduz datierten Urkunde zwischen zwei Vaduzern der Fall. Diese Vaduzer bestellten also zur Beurkundung einen Schreiber aus Feldkirch. Wenn man einen solchen einem näher wohnenden Geistlichen vorzog, so doch wohl darum, weil der besagte Schreiber von Feldkirch zweifelsohne von Berufs wegen Urkunden schrieb und in diesem Geschäfte eine vorzüglichere Fertigkeit besass. Und in der Tat gehören seine Formulare zu den gut entwickelten. Für die Urkunde von Vaduz konnte er aus einem Formelbuch nicht viel entnehmen, was sein Können aufzeigt (zu den Feldkirchern Urkundenschreibern vgl. Bd. I, S. 21 f.). — Siegel:
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.