Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1949) (49)

— 105 — Zur S a ch e : König Rudolf von Habsburg versuchte zur Vergrösserung seiner Hausmacht von Abt Wilhelm von Montfort zu St. Gallen gegen das Interesse dieses Klosters womöglichst viele Lehen zu erhalten, bis sich beide 1282 überwarfen. Rudolf erbaute gegen Wilhelm dann das Städtchen Schwarzen- bach bei Wil. Es kam zu Raub, Brandstiftung und Ueberfall. Abt Wilhelm legte in die Burgen Iberg, Toggenburg und Appenzell Besatzungen. König Rudolf Hess darauf den Abt durch ein geistliches Gericht absetzen, exkommunizieren, er- klärte ihn in die Reichsacht und setzte über St. Gallen den Gegenabt Konrad von Gundelfingen (1288 — 1301), Abt zu Kempten. Abt Wilhelm von Montfort floh in die Burg Alt-Toggenburg. 1288 kam es aber zum Krieg. Auf Seite des Königs standen die von Werdenberg und die von Schellenberg (vgl. n. 25 v. 1291 I 92), auf Seite des Abtes die von Montfort, namentlich dessen Bruder Friedrich, Bischof von Chur. Am 5. August 1288 schloss dieser ein Bündnis mit 5 Walliser Herren (1. Teil, Bd. I, 
n. 65). Im Spätherbst desselben Jahres zog Bischof Friedrich von Chur gegen die von Werdenberg und Schellenberg. Hauptziel waren die Werdenbergischen Besitzungen im Walgau (Blumenegg). Auf dem Rückweg ereignete sich die Schlacht bei Balzers. Es folgte alles Obgemeldete. Am 15. Juli 1291 starb Rudolf von Habsburg. Abt Wilhelm von Montfort zog wieder in St. Gallen ein und der Gegenabt von Kempten musste fliehen. Neue Kriegstaten folgten. 1292 schloss sich Abt Wilhelm überdies dem antihabs- burgischen König Adolf von Nassau an, der die Abtei St. Gallen ans Reich zog, auf dass sie der Habsburgischen Hausmacht entzogen sei. Wilhelm war dann Albrechts von Habsburg Feind und trat in die kriegerischen Dienste seines Gegenspielers von Nassau, was sich für das Kloster St. Gallen reichlich lohnte (vgl. z. B. n. 27 v. 1298). Von 1301 an war Wilhelm wieder alleiniger Abt. a nicht mehr zu entziffern, nach den andern Quellen und nach zeitge- mässen Urkunden ergänzt, b tvas folgt von anderer Hand c dictus nach Juvalt ergänzt, d 1 nicht ganz gesichert, doch eher als r. e 
fr nicht recht lesbar. Oder etwa frid. 
comite zu ergänzen? f nicht Monteforte wie bei Juvalt. Hienach folgt ein undefinierbares Zei- chen, vielleicht c oder et? g so ist dem Sinne gemäss zu ergänzen. h eventuell parentibus, aber kaum filiis zu lesen, da hiefür der Raum zu gross ist. i Lücke ) Jim ins . . . G. III 
Nonis von der gleichen Hand wie oben NONIS — domini, 
«Jas folgt wieder von anderer Hand. k Walgöw in der Handschrift von Zürich (Z). Wir geben hier nur die Wort- Varianten, nicht die Buchstaben-Varianten, ausser in Eigennamen. I Veltkilch Z. m was Z.
	        

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