Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1949) (49)

- 16 — Besonders schwer wurde die Lage der Landschaft, als im Jahre 1675 Graf Karl Ferdinand die Regierung antrat. Dieser noch sehr jugendliche Regent neigte von Natur aus zur Vergeudung und Willkür, er achtete kein Recht und folgte ganz den Regungen seines leidenschaftlichen Temperaments. Er bestritt als erster in aller Form seine Verpflichtung, die Reichs- und Kreisumlage aus Eigenem tra- gen zu müssen. Die Kreis- und Reichsumlage seien im Vertrag von 1614 nicht inbegriffen und mutzten neben dem Schnitz im Betrage von fl 1276 von der Landschaft getragen werden. Die Landschaft lies; sich nun von dem Rechtsgelehrten Dr. Johannes Konrad Hager aus Konstanz ein Rechtsgutachten über den Vertrag von 1614 erstellen. Dieser Gutachter kam zum Schluß, daß in dem Vertrag von 1614 alle Reichs- und Kreislasten inbegriffen seien und der Graf diese nicht auf die Landschast abwälzen dürfe. Doch der Graf kümmerte sich weder um Vertrag noch um Gutachten. In ihrer Not wandte sich die Landschaft um Schutz und Schirm an den Kaiser Leopold I., welcher 
den Fürstabt Ruprecht von Kempten zu seinem Kommissar ernannte und dem Grafen befahl, mit dem Einzug aller bestrittenen Forderungen gegenüber der Bevölkerung zu warten, bis die ange- ordnete Untersuchung abgeschlossen sei. Allein der Graf achtete weder auf die Gebote des Kaisers, noch auf die Weisungen des Fürstabtes. Er trieb nun seine Gewalttätigkeit, verärgert durch die Beschwerde, auf die Spitze. Erneut wandte sich die Landschaft an den Kaiser, der nun im Jahre 1684 eingriff, den Grafen Ferdinand Karl der Regie- rung enthob und eine kaiserliche Verwaltung einsetzte. Die kaiser- lichen Administratoren, der Fürstabt von Kempten und Fürst- bischof von Konstanz, ernannten ihrerseits wieder Subdelegierte. Die Gewalttätigkeiten und Hexenprozesse fanden nun ein sofortiges Ende, der Schuldentrieb gegen die Gemeinden aber ging weiter. Wie weit dieser letzte Sprosse des einst so hoch angesehenen Erafen- geschlechtes von Hohenems gesunken war, beweist seine Vernehm- lassung zum Berichte der kaiserlichen Administration an den Kaiser, die dreimal zurückgeschickt wurde, um wenigstens die allzu belei- digendsten Ausdrücke gegen die kaiserliche Administration daraus zu entfernen. Die kaiserlichen Administratoren wollten daraufhin ihre Mandate dem Kaiser zur Verfügung stellen. Daß unsere Vorfahren nicht etwa grundsätzlich den Grafen von Hohenems feindlich gegen- überstanden, beweist der Umstand, daß nach dem am 18. 2. 1686
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.