Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

—. 36 — Nach etlichen ohne Erundangabe abgeschrie- benen Grundzinsen ist vermerkt: Die Pfarrei zu Schaan soll jährlichen Grundzins 1 Pfd. Pfen- nig laut Einnahmen; weil aber nach Chur 4 Pfd dl gestiftet sind und nur 3 Pfund dl bezahlt werden, so kommt hier in Ausgabe (1 Pf. dl) l sl 8 V2 kr Dem Domkapitelamtmann Adrian Heusler v. Rosenhaus die übrigen 3 Pfund „wofür >» »st» st. ^utoni 12 h. Messen gelesen werden" 3 fl 25 kr bei Joseph und Mamert Eberle zu Triesen wegen des abgebrochenen Stampfs 1 fl Untere Herrschaft Johann Ender, Gerber wegen abgegan- gener Gerbe und Stampf 2 fl Von der Säge zu Nendeln sei kein Abgang mehr. Weil aber der Säger Ferdi Marxer zu Nendeln seine in dem Grund zu Nendeln auf- gebaute Säge dort wieder abbrechen und auf den Platz, wo die alte Säge stand, hinbauen mußte, da sie „teils wegen dem Lust, teils aus Mangel des Wassers nicht gut getan und der Mann sehr übel geschädigt worden," sei ihm über gemachte Vorstellung nicht mehr als der vorherige Wasserfall mit 1 Gulden aufgelegt worden. Dem Pulvermacher Christoph Wenaweser für 35 Pf grobes Pulver je 19 kr, 10 Pf. feines zu je 20 V» kr auf Lorporis Lristi (Frohn- leichnam) 14 fl 40 kr „Da mann sowohl von Oberamtswegen als selbst die Eeineinds Vorstehern vermüssigt ge- wesen, wegen der Unsicherheit des Diebs- und Räuber-Gesindels eine Nachtwacht aufzustellen, so ist man von Oberamtswegen mit den Ge- meindsvorstehern dahin des einten geworden, daß man dem Nachtwächter von Seiten gnädig- ster Landes Herrschaft einen Nacht-Rock und ein
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.