Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

- 90 - hang von Pfävers nach Widmer bestehen bleibt. Weiter kamen aber auch die späteren Historiker nicht. Nimmt man auch an, dass Pfävers, das in Eschen schon vorher Besitz hatte, den St. Gallischen Hof, aber nicht omnia iura, aufgekauft habe, so ist und bleibt das unbeicicsen; besser ist es zu sagen: Wir wissen darüber nichts! Die barocke Pfäverser-Ueberlieferung ist hier eben eine Irrfahrt. Wollen wir nicht Much irren, so müssen wir lediglich auf Kuchimeister abstellen. Zur klaren Zusammenfassung der Ueberlieferung diene folgende graphische Darstellung: Druck K u c hi m e i s t e r s : Helvetische Bibliothek (1736), wohl nach einer Zürcher Handschrift. — J. Hardegger, in Mitteilungen zur vaterländ. Ge- schichte I (1862) S. 28 nach der St. Galler-Handschrift. — G. Meyer v. Knonau, ebd. VIII (1881) S. 158 ff., nach der Handschrift der Zentralbibliothek Zürich. Literatur: J. v. Arx, Geschicken des Kantons St. Gallen I (1810) S. 382 h (Rumo verkauft angebl. dem Kloster Pfeffers «das Dorf Eschenz im Wallgau »). ~ H. Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen III (1874) n. 891, S. 109, Anm. 1: «1276 an das kloster Pfävers verkauft». — Büchel im Jahrbuch 1926, S. 11. Die Datierung 1276 von B ist wertlos, da diese Tradition auf Wid- mers Fälschung beruht. So bleibt uns die Regierungszeit des Abtes Rumo von St. Gallen. Dieser regierte als Gegenabt von 1274 — 1277, als alleiniger Abt von
	        

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