Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

— 66 — geschrieben. Es steht fest; dass sie dir Magnus und deiner Frau Quin- tella einen Hof zu Ruggell verkaufen und verkauft haben, den sie von ihrem Vater hatten, den er von Lova erwarb, und das mit Baum- gärten und allem, was er da hatte. Es grenzt an die Strasse, auf der andern Seite an die Kulturen. Auch (verkaufen sie) ebenda nebenan Land, das zwei Scheffel Saat fasst. Es grenzt am Eingang an den Hof selbst, auf der Seite an Magnat Gut), auf der andern Seite an den Weg. Ferner zwei Baumgärten am selben Ort und im selben Acker und ein Sechstel (Böllens) in Ruggell. Es grenzt an Leofs Gut), auf der andern Seite an (das des) Magnus selbst. (Vorbehalten bleibt) der Pflicht- teil der Lex Falcidia auf unserem übrigen Land zu Ruggell und der Pflichtteil an jenem Hofe und an jenen Baumgärten in unserem an- deren Hofe, der in Füren heisst. Und es übergaben (das) die Verkäu- fer dem Käufer ohne jede Zinslast und von jedermann frei zu reinem Preise gegen 10 Schilling. Und wenn jemand (dagegen fortzugehen versuchte oder es brechen möchte, so zahle er das Doppelte (von dem), was in dieser Urkunde steht und dem Richter 2 Pfund Gold. Die Ur- kunde wurde erstellt im Dorfe Buchs, im Monat April und in Gegen- wart von Zeugen. Zeichen der Zeugen: Manno, Austus, Magnus, Pre- staneius, Victor, Solvanus, Velencianus, Valerius, alle Zeugen. Original im Stifls-Archiv St. Gallen, Bremer Schachtel n. 4H h. Auf dem gleichen Pergament wie die vorangehende Urkunde. Siehe dort! () r t s k u n d l i c h e s. Wartmann vermochte das Wort aroncale nicht zu analisieren, wussle damit nichts anzufangen und gab es sogar als Gattungsname wieder. Weiter unten heisst es aber zwei Mal inroncale. 
a und in sind also Präpo- sitionen und die Stellen lauten in normalisierter Wiedergabe: cortinum a Ron- cale, I sestairale in Roncale, terra in 
Roncale. Hidber riet auf «Ruggell oder Raggaiy» Raggal kommt nicht in Frage, da es von Buchs zu weil entfernt ist und auch philologisch nicht passen dürfte. Gegen eine blosse Flur zu Buchs tider anderswo spricht der Umstand, dass der Name Roncale als bekannt voraus- gesetzt wird und keine weitere Ortsangabe folgt. Der Name ist also als Orts- und nicht als Flurname behandelt. In der Nähe von Buchs trägt aber diesen Ortsnamen nur Ruggell (v. Roncale, ad Roncalem; vgl. n. 4. 11, 
12). Entscheidend ist auch der dabei vorkommende Flur- name aforella = a 
Forella, ohne Diminutiv «a Fora» ~ heule «in Füren», dialektisch -in der Furo» zu Ruggell (»gl. J. Ospelt. Jahrbach des histur. Vereins
	        

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