Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1948) (48)

— 59 — Von der Schenkung des Orsicinus an begegnet uns eine kleinere Schrift, mög- licherweise von anderer Hand (Hd. 2, in () wiedergegeben). Diese Schrift wird ..gegen unten immer blasser und gegen das Ende geradezu unleserlich. Von der Zeile de fruncia an, erscheint sie von spa- terer moderner Hand (Hd. 4) nachgezogen, resp. aufgefrischt. Die interlinearen Absätze 
(Hd. 3) census . . . und portaria . . . gehören inhaltlich zur Rückseite mit den Einkünften des St. Galler Portneramtes vom 8. Juni 1265, die in go- tischer Buchschrift also-anheben: Census portarie notati anno domini. M c c 1 x v. vj. idus iunii. sul> domino Ber(toldo). dei / gracia al>l>ale sancli Galli anno sue abbatie. xx i. Domino Alberto abbate augiensi portariam / ipsam tenente. et anno ipsus abbatie. vij . . . . (Druck bei Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen Hl., Anh. n. 71 nach Cod. Trad S. Galli S. 493 n. 851). Helbok meint es handle sich bei oberwähntem Interlineartext auch um Einkünfte St. Salvators und zwar dank späterer Zuwendung an St. Gallen (?). S. Müller, Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees 60 (1932 / 3) S. 84 meint ganz abwegig St. Leonhard bei Feldkirch zinse an St. Salvator, während doch St. Leonhard zu St. Gallen dem dortigen Kloster zinst. — Unten auf der Vorderseite steht in Schrift des spätem 13. Jht: Census port(aric ) / Et donac ( ). oben neuzeitlich: Bertholdo Abb. 1265 / cl. 3 eist. 1. B No. 25 area M (M durchstrichen) F F 4. / supplem II. Druck: Cod. trad. S. Galli n. 854 S. 494 / 5; Mitteil. z. vaterl. Gesch. St. Call. XIII, N F 3 (1871) S. 254 (aus Cod. trad.); Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen III Anh. n. 10 (aus Cod. trad), IV Anh. n. 3 (nach Or). Regest: Helbok, Regesten von Vorarlberg und Liechtenstein (1920) n. 113; Kaiser-Büchel, Geschichte des Fürstentums Liechtenstein (1923) S. 60 f. Das Formular entspricht nicht dem üblichen der rütischen Schen- kungsurkunde, da jeder Schenker seine Formel mit einer Invocatio beginnt. Helbok Reg. n. 113 verweist aber auf die Vielseitigkeit des Kanzlers Eberulf. Zum Datum früher Wartmann a. a. O. III, Anh. 10, Anm. (zu 890 — 900); jetzt Helbok Reg. Exkurs S. 38, 40, 46, Reg. 85 Anm., 113 Anm. L nach dem Vorkommen des Rankweiler Kanzlers Eberulf (882 — 896). Zur Sache: Helbok, Reg. 113, sagt: «Auffallend ist, dass so viele Priester an einem Besitze Anteile haben und diese alle in derselben Richtung vergaben; man könnte fast an Auflösung einer Bruderschaft denken». Neben 5 Priestern erscheinen aber 8 Laien ausdrücklich; dazu kommen aber noch die Eltern des Tiberius, sowie 5 Laien, deren Namen nicht mehr gelesen werden können. Es stehen also den 5 Priestern 15 Laien gegenüber. An eine Bruderschaft ist nicht zu denken, wohl aber an eine Alpgenossenschaft, sind Alpgenossen und Alpanteile ja ausdrücklich erwähnt (alpe . . . quantum mihi ptrtinet; porcione mea de alpe^. Es handelt sich dabei um eine Privat-Alpgenossenschaft, denn von vicini oder von einem Herrn ist nirgends die Rede. Wir haben hier die erste urkundliche Bezeugung einer liechtensteinischen, ja einer rätischen Alpgenossenschaft überhaupt.
	        

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