Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1947) (47)

— 76 — Anhang Nr. 3 Aydt des Verwalters Herrmann Ludooici anno circa 1722 Ich N. N. schwöre Gott Dem allmächtigen, Mariae der unbe- fleckten Jungfrau und allen lieben Heiligen, dann dem Durchlauch- tigsten Fürsten und Herren, Herren Joseph Johann Adam des Heyl. Röm. Neychs Fürsten und Regierer des Hauses Liechtenstein /: ti- tulo plenissimo '/ meinem gnädigsten Landesfürsten und Landes- herrn, daß, nachdeme hochgedachte Jhro Hochsürstl. Durchlaucht mir die Verwaltungs-Functiondes Fürstenthumbs Liechtenstein gnädigst anzuvertrauen geruht haben, Jhro und deroselben Regierungs- Nachsolgern getrew — hold — und gewärtig seyn, derselben Schaden warnen und wenden, dero Nutzen herentgegen befördern nach mei- nem besten Wissen und Gewissen und vermög insondernheit aber mir zukommende fürstl. Befehle jederzeit genauist vollziehen, die meiner Obsicht anvertraute Verwaltung, herrschafftlichen Gebäude, Weinberge, Wälder, Bau- und Wys-Länder und in Summa alles, was meiner Beambtung anhängig, in einer sorgfältigen Aufrechter- haltung bewahren, die gewöhnlichen Monathzettulen aus denen Rechnung fleissig auszyhen und sodann solche dem mir vorgesetzten Landtvogten ordentlich vortragen, benebens aber Jhro Durchlauch- tigste Hohe Landesfürstliche regalien, obrigkeit. Recht und Gerech- tigkeiten auf das beste besorgen helfen, und darwider keinen Ein- griff zu gestatten, sondern, so dergleichen von jemandten, were der währe, geschehet?, solches sogleich dem gesambten Oberambte ge- bührend anzeigen, und dem selbem zur Abwendung alles Praejudiz getreulich assitiren, sodann die jetzigen und künfftige Pollicey-, Landes-, Forst-, Zoll-, Zehendten und Umgelder-Ordn-ung, foviel an mir ist, gebührend manutenieren, die ordentlichen Canzleystunden sleiszig halten, denen ordentlichen wöchentlichen Verhör Tägen, so vil es meiner anderweitige Ambtsgeschäsfte zulassen, fleißig bey- wohnen und denen erscheynenden Partheyen die gottgeheyligte Ju- stiz administriren helfen, nichts weniger meine Rechnungen nach denen mir vorgelegten Formulari fleißig einrichten, solche bey jedes- mahl verflossenem Jahresschlüssen und so dann, nach deme alles hie- ben liquidiret und adjustiret seyn wird, dem Landtvogten behörig überreichen, wie auch in all-andern fachen in conformität der mir ebenmaßig zu meiner Richtschnur beygelegten General, und etwann
	        

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