- 99 — Anhang Nr. 17 Eonferenzial-Protokoll de anno 1786 (Nachtwächter) actum im Amthaus zu Liechtenstein am 28-ten Jänner 1786. Es haben Landammann und Richter zu Liechtenstein auf wider- holt obrigkeitliche Erinnerung um der Feuer- und Dieberey Sicher- heit willen endlich einen Nachtwächter in Persohn des Johann Walser, Hans Jörgen Sohn allda, auf- und vorgestellt, und gehorsambst gebetten, ihme von gnädigster Herr- schafft mit öinem Nachtwächterrock und jährlichen Beitrag an Eeldt, weil es auch die Sicherheit am Landesfürstlichen Gebäude betreffe, verhilflich zu seyn; über welches dann ihme einstweilen ein Wächter- Rock nebst einem starken Baar Nachtschuh aus dem herrschafstlichen Rentamt, und zu jährlichem Beitrag bei fleißig haltender Nacht- und Aufsicht, sowohl auf Feuerstätten, als der schwärmenden Diebs- und anderem Gesinde! auf gnädigste ratification 16 Eulden von oberamtswegen verheißen worden mit deme auftrag. daß Er Nacht- wächter von Advent bis Lichtmeß die Erste Stund zu Nacht um 7 Uhr und bis 4 Uhr in der Frühe, dann von Liechtmeß bis Georgi abends 8-uhr auch bis 4 uhr in der Frühe, und von Georgi bis advent von 16 bis 3-uhr in der Frühe alle Stunden rufen und zwar so viel es das Oberamt angeht die Erste stazion zwischen beeden Kaplan-Häusern, wo Er auch bey joder Stund daselbst bey der Hos- Capell beede Thüren ob sie osfen oder Beschlossen, zu visitiren, die andere bei Herrn Rentmeister und die 3-te zwischen Amt- und Zoll- haus, und hiebei mit gleicher Treu und Sorgfalt wie in der Gmeind selbst auf Fiiuer und andere Sicherheit wegen Einbruch genaue ob- sicht tragen solle, auch sofern ihme was widriges oder verdächtiges vorkomme und begegnen würde, solches gleich anzeigen, und wo er immer im stand die Diebs Purschen auf Betretten handvest zu machen und um Hilfe zu rufen, welch alles getreu zu halten derselbe wircklich an Eides Satt angelobet hat. Was den NachtwLchterrock belangt, solle er diesen nur zur Nacht gebrauchen, und wenn Er nicht die 3 Jahre Wächter bleibe, solle es diesen dem Nachfolger zu geben schuldig seyn. Nota bene! Johann Walser. geboren 1760 ist aus dem Stamm der oulgo s'Kofmilis. Dieser Stamm kommt r)on dem Landammann Thomas Wal- ser her. der auch Zoller war in Vaduz, siehe sein Amts-Siegel in Jahr- buch 40. Sigel Nr. 72!