Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1946) (46)

— 389 — Ueber einen Weinberg zu Felsberg. Von einem verbrannten Eigenmann zu Malix. Der Bischof ist für einen Brand von Felsberg im Thumben- Krieg nicht verantwortlich. Ueber Kerzner zu Schleuis. Freispruch des Freiherrn von Räzüns von der Kostenvergütung an den Bischof von Chur wegen einer Tagung. Von der Kriegsbeute zu Cazis. Von einem Churer Sturmgeläute. Attentat auf einen Knecht von Aspermont. Ueber Vorfälle auf Neuburg. Ueber Frieden und Friedensbestimmungen der Thumben. Ueber Jenni, Heinzen Buwix Knecht. Uebersetzung. Wir Beide, Heinrich Mais, Bürgermeister zu Zürich, und Jo- hann Stöckli, Ammann zu Feldkirch, bekennen und verkünden in diesem Briefe öffentlich die nachgeschriebene Sache über Ent- zweiungen, Ansprüche, Kriege, feindliche Zusammenstösse und Miss- helligkeiten zwischen dem ehrwürdigen und wohlehrbaren Herrn Bischof Hartmann, in seinem und seines Gotteshauses Namen, der ehrwürdigen Frau Aebtissin zu Cazis, in ihrem und ihres Gottes- hauses Namen, dem edeln und woihlehrbaren Herrn Grafen Hein- rich von Werdenberg-Sarg ans zu Vaduz, den ehr- würdigen Herren Herrn Rudolf von Trostberg, Dekan, Herrn Diet- rich Beck, Chorherr zu Chur, dem ehrbaren Simon Nitt samt Ge- schwistern, Simon Patlan, Cueni Swikli, Claus Schriber und Häm- merly, alle Bürger der Stadt Chur, einenteils, und den edeln Frei- herren Ulrich Brun, Herr zu Räzüns, und seinen Söhnen Hans, Heinrich und Ulrich Brun andernteils: Die beiden obgenannten Parteien haben die Stössigkeiten, Ansprüche und Misshelligkeiten, die sie bisher gemeinsam oder im Besondern gehabt haben, willent- lich und wohlbedacht uns obgenannten Hans Stöcklin und Heinrich Mais, den gemeinsamen schiedsrichterlichen Obmännern, vorgelegt mit der Bedingung und dem Bescheid, dass jeder Teil noch zwei ehrbare Schiedsmänner zu uns hinzusetzen soll. Was wir alle sechs oder was die Mehrheit von uns über diese Rechtsangelegenheiten 2 6 *
	        

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