Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1946) (46)

— 482 — den heiligen römischen Kaisern und Königen berühmten Andenkens, besonders aber die zwei untengeschriebenen Privilegien, welche ihnen von den erlauchtesten Fürsten den Herren Philipp II. und Heinrich, beide Kaiser, gegeben und gewährt worden sind, als ge- geben und gewährt ratifizieren, approbieren, erneuern und durch die gewohnte Güte unserer Gnaden bekräftigen. Das erste dieser Privilegien hat folgenden Wortlaut: Philipp von Gottes Gnaden König der Römer und immer er- habener Mehrer des Reiches. Es ist königlicher Billigkeit würdig und ziemend, dass in unseren Tagen dasjenige Kraft und gebühren- des Gedeihen erlange, was unsere Vorfahren zum Nutzen der Kirche Gottes und der Klosterleute eingesetzt haben. Darum geben wir allen künftigen und gegenwärtigen Getreuen des Reiches fol- gendes bekannt: In Anbetracht des ehrsamen und heiligen Gottes- umganges der Brüder von St. Luzi in der Stadt Chur und den Fusstapfen unserer Vorgänger des geheiligten und erhabenen römi- schen Kaisers Heinrich und des vortrefflichen Schwabenherzoges Friedrich glücklicher- und gerechterweise nachfolgend, wollen wir dem Kloster St. Luzi die Kirche zu Bendern, — die Rudger von Limpach einst in die Hände unseres Herrn und Bruders des Kaisers Heinrich übertrug und den Brüdern, die daselbst Gott die- nen, überliess, — auf ewige Zeiten mit allen Zubehörden als Besitz zugeeignet wissen, und zwar bei Ausschluss jeglicher Be- lästigung. Das bekräftigen, gewähren und vergeben wir aus könig- licher Autorität. Dazu fügen wir für unser und unserer Eltern Seelenheil bei: Nach der Urkunde unseres erwähnten Bruders des Schwabenberzoges Friedrich lassen auch wir zu Gunsten dieser Brüder zu, dass jeder von unseren Dienstleuten, der sich in unserer Gnade befindet und der sich in ihre Gemeinschaft begeben oder ihnen von seinen Liegenschaften etwas spenden möchte, von uns dazu freie und unumschränkte Befugnis habe. Zur künftigen Sicherheit und Offensichtlichkeit dieser Sache befehlen wir, dass diese Urkunde geschrieben und mit unserem Siegel be- kräftigt werde. Zeugen sind: Konrad, Bischof von Speyer, Siegfried, Protonotar des königlichen Hofes, Graf Friedrich von Zollern, Mar- schall Heinrich von Kalden, Truchsess Heinrich von Walpurg und mehrere Andere. Gegeben zu Esslingen, im Jahre 1200 der Mensch- werdung des Herrn, am 11. Juni, in der 3. Indiktion.
	        

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