Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1946) (46)

— 415 — durch der obgenanten vnszer luet5 J a e k e n2° a m m a n s / vnd adelhaiten siner elichen wirtin ernschlicher vergicht vnd / bett willen ze ainer waren gezuegnuesz0 vnd vesten bestaetnusz1 / jrs obgeschribnen26 ewigen verkoffens dez Jaerlichen zinsz vnd waissen / gelcz als vor ist beschaiden wan si dz mit vnszer hand / mit vnszerm guoten4 willen vnd gunst vnd och mit allen / andern Sachen Worten werken6 entzihen vnd vffgeben ge-/taun9 vnd volffuert3 haund9 Dz es ze recht wol krafft/vnd macht haben vnd fest vnd staet1 beliben sol nu / vnd hienach jn der wyse vnd mainung als da vor/gesait vnd beschaiden ist an all geuerd offenlich2' habint lassen / henken an disen brieff der also ze Vaeltkirch1 geben6/ward dez Jars do man zalt von Christus28 geburt Jm viertze-Zhennhundertesten Jar an sant Luczis aubend dez haiigen kuenigs0. Uebersetzung. Ich Jakob Ammann, sesshaft am Eschnerberg, und ich Adelheid Müsetter3, seine Ehefrau, bekennen und verkünden Jeder- mann mit diesem Briefe, dass wir beide einhellig, gemeinsam und nicht getrennt, mit guter, williger Vorbetrachtung, zu den Zeiten und Tagen, da wir es zu Recht für uns und alle unsere Erben und Nachkommen rechtskräftig wohl zu tun vermochten, mit Hand, Willen und Gunst unseres edeln, wohlehrbaren, gnädigen Herrn Grafen Albrecht von Werdenberg des Aeltern zu Bludenz, recht und redlich verkauft und zu kaufen gegeben haben eines stäten, ungefährlichen, ewigen Kaufes dem ehrbaren Knecht Hans Kobler, Schuhmacher zu Feldkirch, und allen seinen Erben und Nach- kommen einen Scheffel guten, untrüglichen Weizens Feldkircher Masses rechten, ewigen Zinses und jährlichen Weizengeldes ab un- serem eigenen Acker, den man gewöhnlich Thomas-Acker nennt, welcher zu M ü s n e n gelegen und von Jedermann gäntzlich ledig, los und uneingeschränkt ist. Er stösst aufwärts an Dietegen Maiers seligen Kind Mutmal, abwärts an den Baumgarten, der Anwander genannt wird, vorn an des Claus vom Stadel Acker, der auch Bätz- lings-Acker heisst, und hinten an Ueli Zollers Gut. Den jetztgedach- len eigenen Scheffel ewigen Weizengeldes ab unserem jetztgenann- ten ledigen eigenen Acker, ab Grund, Grat, Wasen, Gezweig, Wunn, Weide und schlechthin ab allen Rechten, Nutzungen, Früchten, Rechtstiteln und benannten und unbenannten Zubehörden haben
	        

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