Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

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- nehmigt hatte. Keine Akten erzählen uns von den Torgen und Nö- ten der Gemeinde, die wir nur aus den Beschreibungen des Bauzu- standes ahnen können, die ich deshalb so ausgiebig zitiert habe. Daß Mauren und sein Kirchenbau zum Gespött der ganzen Gegend wurde und daß der Bolksmund heute noch Episoden aus dieser Zeit zu berichten weiß, läßt sich denken und der vorzitierte Bericht, der schildert, wie unter diesen Verhältnissen die Liebe zu Religion und Gottesdienst und dadurch die ganze Moral der Gemeinde litt, ver- dient Glauben. Es muß auch noch in Betracht gezogen werden, daß der um den Pfarrhos- und den Kirchenbau so verdiente Psarrer Lutz 1830 die Psarrei, die er durch 44 Jahre in schweren Kriegszeiten verwaltet hatte, in hohem Alter verließ. Die Neubesetzung gab An- laß zu einem Streit, der drei Jahre dauerte. Der Stadtmagistrat Feldkirch wählte 1831 den Benefiziaten Karl Hemmerle zum Psar- rer, den auch das Churer Ordinariat annehmen wollte und dessen Entlassung aus der Brixener Diozöse bereits vorlag. Das Obercnnt aber verweigerte die Aufnahme des Pfarrers in den liechtensteini- schen Staatsverband, wegen eventueller Altersversorgung, und so konnte der Psarrer seine Stelle nicht antreten und er verzichtete im November 1833 aus die Pfarrei. Unterdessen wurde die Pfarrei provisorisch durch den Priester Joses Kindle von Triesen beireut. Erst 1834 wurde von der Stadt Feldkirch ein neuer Psarrer ge- wühlt, Georg Martin Möhrle, dessen Wirken, später anch als erster Kaplan von Mauren bis 1875, in der Gemeinde unvergessen bleibt. Noch aber war die Leidenszeit der Maurer nicht zu Ende. Der Tchristwechhel zwischen den Behörden ging weiter, vorerst aber aus einem Nebengeleise. Es sollten die Zehenterträgnisse und die Rechts- titel sür den Zehentbezug genau festgestellt werden, um nach diesen die Konkurrenzpslicht und die Beitragshöhe zu bestimmen. Auch Bermiltlungsvorschlöge wurden gemacht und diese sollten zum Ziele führen. Das Eubernium von Tirol und Vorarlberg in Innsbruck machte dem Ordinariate in Chur den Borschlag, daß die Gemeinde Mauren das fehlende Sechstel übernehmen solle. Am 25. Januar 1835 fand in Mauren in Anwesenheit des Landvogtes Menzinger eine Gemeindeversammlung statt, die aber, weil nicht die Hülste der Stimmfähigen anwesend waren, keinen Beschluß zeitigte. Am 3. Februar gaben dann der Orlsrichter Michael Marrer und der Säckelmeister Johannes Miindle in Vaduz zu Protokoll, daß in
	        

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