Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 95 — mit den größten Opfern hätten erbracht werden können. Sie lehnten gleichzeitig die Forderung des Rentamtes wegen des Abbruchmaie- riuls ab. Von Wien traf die Mitteilung ein, daß der Fürst das seinerzeit zugesagte Drittel der Baukosten beisteuern werde. So sandte nun das Oberamt die gesamten Pläne mit den gewünschten Erklärungen am 15. Oktober 1827 an das Rentamt und legte auch die Berechnung der durchschnittlichen Zehenterträgnisse der Jahre 1818/25 bei, die 127 fl 55- kr ausmachten. Zur Frage der Abbruch- materialien stellte sich das Oberamt auf den Standpunkt, daß die- Forderung nicht anerkannt werden könne. Dieser Wert komme allen Baupslichtigen zugute. Die Gemeinde hätte auch bei der alten Kirche die Frondienste leisten müssen und wenn der Standpunkt des Rent- amtes angenommen würde, müßte die Gemeinde ihre eigenen Fro- nen nochmals bezahlen. Nun waren also alle Unterlagen beisammen und das Rentamt konnte die Entscheidung der kk. Hofkammer einholen. Diese ließ allerdings lange aus sich warten und tras erst nach vier Jahren ein. Am 3. November 1831 berichtete das Rentamt, daß der Kaiser von Oesterreich am 19. September 1831 die folgende Entschließung er- lassen habe: „Ich ermächtige die k. k. allgemeine Hoskammer der fürstlich liechtensteinischen Regierung zum Baue der Pfarrkirche zu Mauren die Hälfte des nach Abzug der von der Gemeinde übernommenen Kosten erforderlichen Betrages als Beitrag von Meinem Äerano anzubiethen. Sollte sich nicht damit begnügt werden wollen, so ist bey dein Umstände, daß anerkannten Maaßen im Souveränen Fürsten- thume Liechtenstein für Pfarrkirchen Baulichkeiten nur die cano- nischen Gesetze gelten, die Berhandlung über den vorliegenden Kn- chenbau an das von der Kirche hiezu berufene Ordinariat zu leiten, und Mir das Resultat der aus diesem Wege gepslogenen Verhand- lung seiner Zeit anzuzeigen." Durch diese kaiserliche Entscheidung trat sür den Fürsten eine neue Sachlage ein. Auf die Anfrage des Oberamtes in Wien, was weiter zu geschehen habe, tras der Fürst die Entscheidung, daß die Frage vor dem bischöflichen Ordinariate ausgetragen werden solle. Aus Anfrage des Oberamtes beim Rentamt Feldkirch um Berein-
	        

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