Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 9Z - zweiten Frage äuszerte der österreichische Rentmeister, dah das Aller- höchste Aerar als Nachfolger des Stiftes Ottobeuren als Mitzehent- besitzer zum Kirchenbau herangezogen werden könne und zwar in dem Mahe als der Fürst auch als Mitzehentbezüger das Seinige beitrage. Erst wenn diese aus Erund des Zehenterträgnisses berech- neten Beiträge zum Bau nicht ausreichen sollten, so werde das Aerar auch als Patron beitragspslichtig. Er berechnete die öster- reichischen Zehenterträgnisse nach dem Durchschnitt der Jahre 1818 bis 1825 mit jährlich 148 Gulden. Darauf erwiderte Landvogt Schuppler, dah das Erträgnis des herrschaftlichen Zehents durch- schnittlich 140 Gulden pro Jahr betrage. Es müsse jedoch in Betracht gezogen werden, dah der Kaiser von Oesterreich als Rechtsnachfolger des Vertrages von 1696 zwischen der Stadt Feldkirch und dem Stist Ottobeuren Besitzer des halben Frucht- und Weinzehents von Mau- ren sei. Wenn in der Folgezeit ein Teil dieses Zehents dem Pfarrer als Naturalgabe anstelle eines ausreichenden Bargehaltes über- lassen worden sei, so könne dies dem andern Mitbesitzer des Zehents nicht zum Nachteil gereichen. Es ergebe sich daher, dah das Aerar nach dem Zehentanteil V- und der Fürst 5- der Baukosten zu tragen habe. Zu diesen Ausführungen äuszerte sich der Vertreter des Rent- amtes nicht. Die Vertreter der Gemeinde erklärten sich bereit, die Hand- und Spanndienste zu leisten und trotz des herrschenden Holz- mangel auch das Bauholz, mit Ausnahme des Eichenholzes, zur Verfügung zu stellen. Die Vertreter der Behörden erklärten das Ergebnis der Besprechung ihren vorgesetzten Stellen mitzuteilen und die Gemeinde wurde angewiesen, das benötigte Holz durch einen Zimmermeister anzeichnen zu lassen und die Sprengung der Steine gegen die beanschlagte Gebühr zu übernehmen. Das Ergebnis dieses freundnachbarlichen Zusammentreffens im Maurer Pfarrhofe war so erfolgversprechend, dah man mit dem baldigen Baubeginn rechnete. Damit der einmal begonnene Bau nicht mehr durch die Vorbereitung von Baumaterial verzögert werde, wurde die Gemeinde veranlaßt, mit dem Brechen der Steine gleich zu beginnen und das Vaduzer Oberamt ersuchte das Feld- kircher Rentamt am 6. Dezember 1825, die bereits gerichteten Steine zu vermessen und die Kosten für das Sprengen zu Lasten späterer Verrechnung anzuweisen. Dieses Schreiben rief beim Rentamt einen Sturm der Entrüstung hervor, denn es dürften nur die Kosten des
	        

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