Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 91 — dem Titel des Genusses des halben Fruchtzehents. Die Antwort des Rentamtes rom 15. Februar 1823 ist durchaus ablehnend. Daraus verfaßte Schuppler ein sehr ausführliches Gutachten, das er am 22. Juli 1823 wieder an das Rentamt sandte und in welchem er auf der Grundlage des kanonischen Rechtes den Beweis für die Bau- konkurrenzpflicht erbrachte. Aber wieder erfolgte durch die österrei- chischen Stellen eine Ablehnung unterm 15. September 1823. Ueber diese Ablehnung berichtete das Oberamt an den Fürsten und er- suchte neuerdings um Ausnahme von Verhandlungen mit den Hos- stellen in Wien. Dies geschah dann mit Note vom 23. Oktober 1823 an die geheime Hof- und Etaatskanzlei und die Intervention hatte einen rollen Erfolg. Das österreichische Finanzministerium schrieb am 4. Juni 1825 an das Eubernium von Tyrol und Vorarlberg das Rentamt in Feldkirch anzuweisen, sich mit dem Oberamte in Vaduz „wegen einer Zusammentrettung unoerweilt ins Einver- nehmen zu setzen und nach vorläufiger Festsetzung der Modalität des Kirchenbaues und der Kosten desselben den Konkurrenzbeitrag, welcher auf das Allerhöchste Aerar als Nachfolger des Stifts Otto- beuren als Zehentherren und als Patronen der besagten Psarre fällt, mit aller Genauigkeit auszumitteln — worauf das Resultat der Berechnung dieses doppelten Beytrages vorläufig noch der Fi- nanzbehörde vorzulegen seyn wird." Auf Grund dieser Weisung von Wien ordnete dann das Rent- amt in Feldkirch eine Zusammenkunst in Mauren sür den 19. Sep- tember 1825 an. Dabei erschienen der Landvogt Schuppler mit dem Rentmeister Franz Schmid, vom Rentamt Feldkirch der dortige Rentmeister Johann Kaspar Eroßhubatscher und der Straßenmei- ster Ferdinand Bachmann. Von der Gemeinde Mauren waren an- wesend: Pfarrer Aloys Lutz, Richter Andreas Oehri und der Säckel- meister Michael Marxer. Zur Behandlung standen zwei Fragen, erstens: „wie und nach welchen Grundsätzen die Kirche hergestellt werden wolle" und zweitens „wer und nach welchem Verhältnisse die Baukosten zu bestreiken habe". Bei der ersten Frage verwies der Landvogt auf das früher ausgearbeitete Projekt von Rheinber- ger. Dies wurde vom Straßenmeister Bachmann abgelehnt, haupt- sächlich mit der Begründung, daß die Kirche nach diesem Projekt zu klein sei. Sie fasse nur 585 Personen, während die Gemeinde, ohne den Zuzug aus andern Ortschaften, 692 Pfarrkinder aufweise. Zur
	        

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