Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 48 — Abschrift. Absolutorium für Landamann Lorenz Tschetter von Schon. Nachdem der Lorenz Tschetter von Schon Landamann der Reichsherrschaft Vadutz den 25ten Aug. 1789 in der Herrschaft!. Küferey-Behausung auf dem Schloß Hohenlichtenstein vor gesamt hochfürstl. Oberamt und ehrsamen Gericht über all dasjenige, was er Namens der löbl. Landschaft Vadutz während seines Amtes — nämlich vom 30ten Juno 1785 bies 30ten Iuly 1789 an Geld eingenommen, und ausgegeben, eine ordentliche Rechnung abgelegt, den Anstand wegen gelieferten Kreis- und krim» plaus-Gelder naher Ulm und Kempten mittels weiter von dorther erfolgten Quittungen berichtiget, und den erflossenen Rezeß, den er über Abzug der 240 fl, welche ihm für seine vier Amtsjahre zur Be- soldung goschöpfet worden sind, noch mit 357 fl 37"/» kr der Land- schaft zu gutem schuldig verblieben ist, anerkenet, sodan hierüber zu seiner Legitimation um ein obrigkeitl. Absolutorium gehorsam!, gebetten hat; AIs hat man keinen Anstand genommen, ihm Land- ammann gegenwärtiges Absolutorium mit dem Anhange zu er- theilen, daß man sowohl von Seite des hochfrstl. Oberamts als des löbl. Gerichts mit seinen während seines Amtes geleisteten guten Diensten gänzlich zufrieden sey, und man über besags ab- gelegte Landschaftsrechnung außer des obangezogenen Rezesses, den er der Landschaft zu gutem noch zu erstatten hat, an ihn Land- amman oder seine Erben und Nachkommen keine weitere Ansprache machen werde, oder solle. Gegeben Lichtenstein 20ten April 1793. Hfrstl. Lichtenst. Oberamtskanzlei allda.
	        

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