Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 368 — am vorausgehenden 6. März 1396 ausgestellt worden (terminus ad quem). Die 3. Indiktion. die in der Urkunde angegeben ist, fällt in diesem Zeitraum aber einzig auf das Jahr 1393. Somit ist die Urkunde am 6. März 1395 ausgestellt worden. Zur Sache. St. Florin zu Vaduz ist älter als man bishin glaubte, denn nach Dokument n. 25 dieser Sammlung wird im 2. Viertel des 13. Jht. zu Vaduz bereits ein Plebanus erwähnt. Diese 1. Pfründe, die später nurmehr einen Kaplan hat, führt den Titel St. Florin. Die 2. Pfründe und ein 2. Altar, mit dem Titel S. Maria, wird durch unsere Urkunde gestiftet. Eine 3. Pfründe, S. Catharina, folgt 1476.. Im 16. Jht. wurden die 2. und 3. Pfründe unter dem Titel S. Mariae virginis et S. Catharinae vereinigt. St. Florin zu Vaduz ist also von besonderer Bedeutung durch seine drei Hofkaplaneien und da es die alte Ruhestätte der Vaduzer Landesherren ist. Hier liegt auch der erwähnte Graf Heinrich begraben (vgl. 1396/1397 Januar 23). Die von ihm durch obige Ur- kunde gestiftete Pfründe S. Maria wurde mit dem damit vereinigten Beneficium S. Catharinae 1842 zur Vaduzer Kuratie- und 1873 zur Vaduzer Pfarrpfründe. Die 1. Hofkaplanei hingegen, deren erster bekannter Inhaber der obgenannte Heinrich Vend ist, besteht heute noch als solche. Die obveröffentlichte Urkunde spielt also noch in die aktuellen Verhältnisse hinein. 1 Nach 30. 6. 1388— 6. 9. 1416. Vgl. zum Datum. Nach Mayer wäre Bischof Hartmann von Chur der eigentliche Stifter von Altar und Pfründe und Heinrich nur Mitstifter. Vermutlich haben beide zusam- mengewirkt. 2 Sohn des unten erwähnten Grafen Johann von Werdenberg zu Sargans. War Domprobpst zu Chur von 1380—1434. Vgl. Genealog. Handbuch zur Schweiz. Geschichte I (1900—1908), Tafel XXI, S. 204 n. 32 u. S. 213 n. 46. 3 Heinrichs von Vaduz Vaters (Hartmann) Bruders (Rudolf) Sohn. 4 Ein «Hans Vend wilent richter ze Ragatz» kommt am 6. Dez. 1392 vor im Spruchbrief des Johann von Werdenberg-Sargans zwischen Bischof Hartmann von Chur und Ulrich Brun von Räzüns um das Domleschg. In Pfaverser Urkunden erscheint dieser Hans Vendr als Richter zu Ragaz von 1370—1392.- Er starb It. Necr. Cur. G. am 13. Aug. 1393. Unser Heinrich Vend gehört also dem Geschlechte Vendr (Venre, Venrr usf.) von Ragaz an, das als Ragazer Richter- und Freudenberger Vögte- geschlecht von ca- 1350 — ca. 1450 blühte. 5 Ueber die Kapelle St. Florin zu Vaduz siehe oben zur Sache. 6 Von «nec non — confessoris» unterstrichen. " Von «de voluntate — singulorum» unterstrichen. 8 Ende der 1. Seite. 9 Es heisst nicht «que ad». lft Von «cum diclo — praesentan-/» unterstrichen. l* Ende der 2. Seite. 12 «ut praemittitur» doppelt unterstrichen. 13 Von «per omnia — dolo» einfach unterstrichen. 14 Unter Bludenz, im Walgau. 15 Das o ist nicht klar, — Walgau.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.