Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 366 — zeit für den Kaplan vier Saum Weines in unseren Torkel geliefert werden. Die Besitzer versprechen uns und allen unseren nachfolgen- den Herren zu Vaduz ohne List und Trug und bei Hintansetzung aller Rech tshinde misse und Klagerechte allen Kaplänen des vor- erwähnten Altars auf ewige Zeiten für die vorerwähnten Zehnten und Renten gesetzliche Garantie und getreue Wehr und Rechts- verteidigung. Zum wirksameren Zeugnis und zur Bekräftigung alles Vorerwähnten bekennen und anerkennen wir der Bischof Hart- mann, der Propst Rudolf, der Dekan und das Kapitel der Kirche zu Chur, der Graf Johann von Sargans und Heinrich Vend, Priester und Kaplan der vorerwähnten Kapelle, dass alles Obgemeldete mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, mit unserem guten Willen, in der Rechtsforni, durch die es am besten und wirksamsten ge- schehen konnte und unter den oberwähnten Modalitäten und Be- dingungen durch den vorerwähnten Stifter, den Grafen Heinrich, rechtskräftig vollzogen worden ist. Alldem pflichten wir bei. Wir Bischof Hartmann bestätigen es zudem kanonischer- und gesetz- licherweise mit Zustimmung des Propstes und des oben erwähnten Kapitels. Auf die inständige Bitte des Grafen Heinrich, des Stifters und Donatoren, unseres oben geschriebenen Bruders, und aus siche- rem Wissen bekräftigen wir durch den Wortlaut dieses Schreibens diesen gegenwärtigen Brief. Wir alle Oberwähnten bekräftigen ihm denselben gemeinsam und einzeln durch Anhängen unserer Siegel. Gegeben und geschehen zu Chur am 6. März 1395, in der 3. römischen Zinszahl. Kopie im Domkapitelsarchiv Chur, Mappe VIII N* 50 (Schaaner Urkunden). Papierenes Doppelblatt zu vier beschriebenen Seiten zu je 21,8 X 33,5 cm. Wasserzeichen in der Mitte von fol. 2: Wilder Mann. — Die Lateinschrift des Kopisten dürfte der Mitte des 17. Jahrhunderts an- gehören. S. 1 links oben Signatur: «M. VIII.» und moderner ovaler Stem- pel mit Umschrift: «DOMDECANAT CHUR», in der Mitte, ebenfalls gestempelt: «No. 50». Ueberschrift: «Copia fundationis Beneficij inferioris Capellae S: FIo- rinj in Vaduz. 1345 März 6.» (Zu den Bezeichnungen obere und untere Hof- kaplanei, nämlich Vaduz und Schaan, vgl. Jahrbuch des Hist. Vereins Liechten- stein 1927, S. 43, 96, 111.) S. 4 sind am Schluss des Urkundentextes die Siegel also angedeutet: «LS Comes Henricus: L: S: Episcopus L: S: Praepositus; LS Capitulum. L: S: Comes Joannes: L: S: Henricus Vendl». Unten noch die Signatur «Lit: A:». Aus der Siegelandeutung zu schliessen dürfte der Kopist das Original vor sich gehabt haben. Schon die Sprache lässt aber vermuten, dass es sich bei der Abschrift um eine teils etwas freie Uebertragung
	        

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