Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 357 — laubnis denjenigen, der Vaduz inne liat, darol) anzugreifen, zu nötigen und zu pfänden an allen unseren Leuten und Gütern, zu Stadt und Land, zu Gericht und allenthalben, und zwar wo, was und wieviel sie wollen, können oder mögen, vor geistlichem oder weltlichem Gericht oder auch ohne Gericht, bis ihnen die drei Pfund Pfennige ohne ihren Schaden nach ihrem Willen bezahlt werden. Wir, unsere Leute und unser Gut sollen dann hievor, näm- lich betreff der drei Pfund Pfennige, keinerlei Schutz gemessen. Um die drei Pfund Pfennige und um das eine Pfund, das aus dem ehegenannten Kirchensatz, wie hievor bescliieden ist, entfallen soll, müssen die vorgenannten Domherren zu Chur und ihre Nachfolger mir ebgenanntem Grafen Heinrich und meiner Ehefrau Katharina von Werdenberg jetzt und fürderhin alle Jahre eine ewige Jahr- zeit halten. Sie sollen sie immer am St. Antonstag begehen mit zwölf Messen und weiterem dazu gehörigem Gedächtnis, in der Ordnung, wie sie ihr Jahrzeitenbucli aufweist. So lange wir leben sollen sie zehn Messen unserer lieben Frau zu Lob und zwei zu des Heiligen Antonius Ehre feiern. Nach unserem Hinscheid ist unsere Jahrzeit mit acht Seelenmessen zu begehen. Die andern vier Messen sind unserer lieben Frau und St. Anton zu Lob und uns zum Trost zu feiern. Auch will ich aus besonderer Gnade, zum gemeinsamen Nutzen der vorgenannten Chorherren und ihrer Pfründen, dass sie von jetzt an und fürderhin uns und unseren Nachfolgern keinen Zoll geben sollen, aus keinem unserer' Zölle zu Vaduz und anderswo. Wir erklären sie für uns und unsere Erben mit diesem Brief schlechthin zollfrei. Ich und meine Erben und wer immer Vaduz inne hat, soll diesen Chorherren und ihren Nach- folgern rechter und guter Gewährsmann sein, wann sie dessen immer bedürften oder sie in Betreff des ewigen Pfenniggeldes in Not gerieten, und zwar ohne alle Gefährde. Zur wahren, offenen Beurkundung und zur beständigen, ewigen Sicherheit habe ich, obgeschriebener Graf Heinrich von Sargans, Herr zu Vaduz, für mich und für meine Erben und Nachkommen mein eigenes Siegel an diesen Brief gehängt. Zu noch grösserer Sicherheit habe ich meinen lieben Herrn und Bruder den Bischof Hartmann von Chur und meinen lieben Vetter, den Grafen Hans von Werdenberg, Herr zu Sargans, gebeten, dass sie zum Zeugnis dieser Sache, da ich sie mit ihrem Willen unternommen habe, auch ihre eigenen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.