Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 351 — Gewohnheiten, Rechtstiteln und benannten und unbenannten Zu- behörden dem vorgenannten Hans Kobler und seinen Erben und Nachkommen, in unserem und aller unserer Erben Namen, recht und redlich eines stäten, ungefährlichen, ewigen Kaufes zu kaufen gegeben um zehneinhalb Pfund guter und genehmer Pfennige in Konstanzer Münze, die uns nach unserem Willen von ihm voll und bar zu unserem Nutzen gewährt und ausbezahlt worden sind, wessen wir mit diesem Brief quittierend kenntlich sind. Wir und alle unsere Erben sollen für diesen ewigen und redlichen Kauf unserer obge- dachten Juchart Ackers samt allen ihren Zubehörden und Rechten, über welche oben Bescheid gegeben ist, ihm (dem Käufer) und seinen Erben, nach dem Recht gute und treue Gewährsmänner sein, wo und gegen wen sie dessen an geistlichem oder weltlichem Ge- richt auch immer bedürften, und zwar in guter Treue und ohne alle Widerrede oder Gefährdung. Zur wahren, offenen Beurkundung und zur stäten und festen Sicherheit aller hievor geschriebenen Dinge in Gegenwart und Zukunft, haben wir, die vorgenannten Ueli Kyber und seine Ehefrau Ursula Stüfs, zu Gunsten des obgenanten Hans Kobler und seiner Erben und Nachkommen für diesen Brief ernstlich das Siegel unseres vorbedachten gnädigen Herrn Grafen Albrecht erbeten. Wir haben uns und unsere Erben dadurch mit Kraft und Urkunde dieses offenen Briefes in Betreff unseres ob- gedachten ewigen Verkaufes und namentlich in Betreff aller hievor geschriebenen Dinge willig und fest verbunden. Dieses unser Siegel haben wir vorgenannter Graf Albrecht von Werdenberg um ihrer ernstlichen Bitte willen zu einem wahren Zeugnis und zur festen Bestätigung ihres obgeschriebenen ewigen Kaufes an diesen Brief hängen lassen, da sie alles mit unserer Hand, mit unserem guten Willen sowie mit unserer Gunst getan und vollführt und mit allen Sachen, Warten und Werken verzichtend so aufgegeben haben, dass es mit Recht Kraft und Macht haben und fest und stät bleiben möge jetzt und fürderhin und ohne alle Irrung und Gefährde. Gegeben zu Feldkirch im Jahre da man zählt von Christi Geburt 1395 Jahre, am nächsten Montag vor dem Tage des heiligen Bischofs Hilarius. Original im Bischöflichen Archiv Chur. Perg. 26,5 X 17,3 cm. Initiale. Gotische Kursive in brauner Tinte. Vorlinierung nicht ersichtlich. Berän- derung oben und seitlich durch farblosen Stift. Unten 2 cm breite Plica, woran In der Mitte an einem Pergamentstreifen das abgeschnittene Siegel des
	        

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