Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 347 — Eigen verfallen, ohne unseren oder jedes Anderen Einspruch, Be- irrung und Widerrede und ohne allen Trug. Wir beide vorgenannten Rugg und alle unsere Erben sollen in guter Treue und ohne alle Widerrede und Gefährdung dem ehegenannten Hans Kobler und seinen Erben hiefiir und! für alle hievor geschriebenen Stücke und Dinge nach Recht gute und treue Gewährsmänner sein, wo und gegen wen sie es an geistlichem oder weltlichem Gericht je be- dürften oder nötig hätten. Zur wahren und offenen Beurkundung und zur stäten und festen Sicherheit von alldem in Gegenwart und Zukunft, haben wir den vorgenannten Stadtammann Johann Stöck- lin ernstlich gebeten, zu Gunsten Hans Koblers und aller seiner Erben und Nachkommen diesen Brief mit seinem Siegel zu be- siegeln, womit wir mit Kraft und Urkunde dieses offenen Briefes uns und alle unsere Erben und Nachkommen willentlich und festig- lich an diesen obgedachten ewigen Verkauf des vorerwähnten Jahreszinses und namentlich aller hievorgeschriebenen Dinge ge- bunden haben und binden. Deshalb habe ich vorgenannter Am- mann Stöckli um ihrer Beider williger und ernstlicher Bittrede willen, zu einem wahren Zeugnis und zur festen Bestätigung des obgeschriebenen ewigen Verkaufes mein Siegel öffentlich an diesen Brief gehängt, da sie den Verkauf mit meiner Händ und mit allen anderen Sachen, Worten und Werken getan und vollführt haben, die bewirken, dass es mit Recht in der Weise und Meinung, wie oben erklärt ist, ohne Irrung und Gefährde Kraft und Macht habe jetzt und fürderhin. Dieser Brief ward gegeben zu Feldkirch im Jahre 1394, am Samstag der vier Tage der angehenden Fasten. Original im Bischöflichen Archiv Chur (St. Luzi). Perg. 35 X 20,5 cm. Am oberen und unteren Rand auf der linken Seite angefressen. Gotische Kur- sive. .Vprlinierung nicht ersichtlich. Erste Zeile und Seitenberänderung durch grobe Gravierung von hinten vormarkiert. Das Siegel ist unten in der Mitte an einem Pergameiftstreifen durch vier Einschnitte eingehängt. Zwischen dem 3. und 4. Einschnitt, zwischen denen der Streifen unter das Pergament der Urkunde zu liegen kommt, • steht auf demselben: «.Stattamman.» Siegellegende: «f S* (IOHI)S* DCI* STOEKLI* MIST» mit Kürzungsstrich bedeutet «MINISTRI» = Ammann. In leerem Siegelfelde dreieckiger Wappenschild mit Steinbockhorn. Keine alten Dorsualnotizen. Moderner Rückvermerk aus zwei Händen des 18. Jht.: «(2:) Von Hansz Kobler so dem Closter pp. (mit Kürzungsstrich unter den Buchstaben) . / gibt der pfarr Bendern 16 d. / (1:) 1691 . . . : dissem 6 Virtel Waizen zünsen iezunder / Georg (?) Nescher Hansen söhn, (Hd 2 über der Zeile:) Thoma Hopp (1:) Johannes Wangner Grichts-/
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.