Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 324 — kurz oder lang, jedenfalls aber vor dem Täufertag zur Sonnwende, immer gerne wollten und möchten. Auch dieser Rückkauf ist auf 240 Pfund guter und genehmer Pfennige in Konstanzer Münze angesetzt oder dann auf soviel Münze, die dannzumal, so der Wiederkauf geschehen soll, zu Feldkirch in der Stadt für die Kon- stanzer Pfennige ohne Hinterhalt gangbar, geläufig und genehm wäre. In jenem Jahre, in dem der Wiederkauf auf diese Weise vor dem St. Johannstag geschähe und vollführt würde, sollen uns und unseren Erben unser obgeschriebener Anteil und alle unsere Rechte am obgenannten Zehnten mit aller Zubehörde wieder zu rechtem Eigen an uns zurückfallen und soll dieser gegenwärtige Brief ganz und gar quitt und ihm und allen seinen Erben ohne jedermanns Widerrede, Säumung oder Beirrung ungültig und kraftlos werden. Nach allem ist in dieser Sache auch folgendes besprochen und aus- bedingt worden: Würde der gegenwärtige Brief in irgend welchen Stücken schadhaft, sei es durch Flecken, Abreissen der Schrift, Fälschung oder Mängel der Siegel, oder würden keine Siegel der vorgenannten Bürgen angehängt, so soll alldas dem vorgenannten Heinrich Stöckli oder seinen Erben weder an ihrem vorgeschriebe- nen Kaufe des Zehnten, wie hievor berichtet wird, noch in den vorerwähnten ausbedingten Stücken und Artikeln, in irgend einer Weise irgendwelchen Mangel, Abtrag oder Schaden bringen oder schaffen. Zu wahrer und offener Urkunde und zur beständigen und festen Sicherheit des obgedachten ewigen Kaufes und aller vor- erwähnten Bedingungen, Abschnitte und Artikel, haben wir der vorgenannte Graf Albreoht von Werdenberg-Heiligenberg der Aelte- re, Herr zu Bludenz, für uns und alle unsere Erben unser Siegel öffentlich an diesen Brief gehängt. Sodann bekennen wir, die fünf vorgenannten Geiseln und Bürgen, uns zur obgedachten Geisel- schaft und Bürgschaft und geloben alle insgesamt und ein jeder besonders bei seiner guten Treue und in Eides Weise alles, was hievor in diesem Brief von uns geschrieben steht und von uns be- richtet wird, fest, stät und wahr zu halten und ohne alle Gefährde zu leisten. Und zur Beurkundung der Wahrheit haben wir alle ins- gesamt und ein jeder besonders unsere eigenen Siegel öffentlich an diesen Brief gehängt, der gegeben ward zu Feldkirch, des Jahres da man zählte von Christi Geburt 1391 Jahre, am Samstag nach eingehendem Brachmonat.
	        

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