Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 136 - 4. an die fürstliche Regierung das Gesuch gestellt die Austra- gung des langjährigen Streitgegenstandes im Sinne des Gesetzes über die Regelung der Bauconcurrenzpflicht vom 12. Februar 1868 dem bestellten Schiedsgerichte zu überbinden. Das Petittum, welches diesfalls die Gemeinde Mauren an das Schiedsgericht stellt, enthält das Eemeinderathssitzungs-Protokoll vom 16. März 1872, das sich bereits in Henden des Hochwürdigsten Bischofes von Chur als Obmann des Schiedsgerichtes befindet und auch den östreichischen Behörden mitgetheilt wurde." Die Regierung sandte dieses Protokoll am 9. Juni der Statt- halterei. Dort erschien die Summe immer noch zu hoch, aber man legte die Angelegenheit doch dem Ministerium zur Entscheidung vor. In Bestätigung der Note der Regierung machte die Statt- halterei noch einmal ein Gegenangebot von 3966 fl und zu diesem neuen Angebot nahm der Eemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Zuni Stellung. Der Vorsteher berichtete, „daß es Männern nicht gezieme, die vor kurzer Zeit in gleicher Angelegenheit jedes niedri- gere Angebot zum Vornhinein zurückgewiesen haben, ihrem Worte untreu zu werden." Am 18. August berichtete dann die Statthal- terei, daß das Ministerium für Kultus und Unterricht, gemäß Er- laß vom 15. Juli l. I. Z. 11126 den Vorschlag der Gemeinde vom 8. Juni angenommen habe und zur Unterfertigung des Vergleichs seitens Oesterreich sei der Bezirkshauptmann in Feldkirch autori- siert worden, der Vergleich bedürfe dann noch der Genehmigung durch die Statthalterei und durch die fürstliche Regierung. Von der Gemeinde wurde verlangt, daß sie einen mit einer SpezialVollmacht ausgewiesenen Vertreter zum Abschluß des Vertrages delegiere. Als solcher wurde von der Gemeinde der bisherige Schiedsrichter nun Landeshauptmann Dr. Anton Jussel bezeichnet. Es geht aus den Akten nicht hervor, warum er dieses Mandat nicht übernahm, wahr- scheinlich wollte er als Staatsbeamter in Oesterreich ein solches Mandat nicht ausüben. Der Vergleich wurde bei der Bezirkshaupt- mannschaft in Feldkirch am 18. September 1876 unterfertigt und das Protokoll hat folgenden Wortlaut: „Geschehen zu Feldkirch am 18. September 1876. Es wird ror- ausgeschickt, daß zwischen der k. k. öfter. Regierung resp, dem öfter. Religionsfond und der im Fürstenthum Liechtenstein gelegenen Ee-
	        

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