Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

125 — später mit den Eemeindeumlagen verrechnet werden, da die Ge- meinde auf große Eeldeingänge in diesem Jahre rechnete und dann die Elockenschuld auf Eemeinderechnung nehmen wollte. Es waren in diesem Jahre die großen Rietteile aufgeteilt worden und auch die Trattrechte wurden abgelöst. Leider aber brachte das Jahr eine Fehlernte, da ein schweres Hagelwetter alles vernichtete und ver- schiedene Eemeindebürger reichten beim Negierungsamt ein Gesuch ein, daß ihre Beiträge sür die Glocken schon aus Jahresende ver- rechnet würden. Gleichzeitig wurde das Regierungsamt in Wien vorstellig und bat, daß der sürstliche Anteil an den Glocken für die Gemeinde flüssig gemacht werde. Dieses geschah bereits unter dem neuen Landesverweser Carl Haus von Hausen, dem es gelang, in kürzester Zeit das Vertrauen der Bevölkerung zu erwerben und von dessen Rührigkeit und Umsicht man in Mauren viel erwartete. An ihn wendete sich die Gemeinde mit einem Gesuche vom 29. Mai 1861 und ersuchte ihn, die Verhandlungen mit Oesterreich auf dem poli- tischen Wege wieder aufzunehmen, da ein Prozeß für die Gemeinde eine schwierige und langwierige Angelegenheit bedeutete. Landes- verweser von Hausen lehnte eine Intervention aber ab, da nach seiner Ansicht der politische Instanzenweg erschöpst sei. Ein neues Stadium in der Streitfrage, resp, im Vorgehen, trat ein nach Erstattung des Gutachtens durch die sürstliche Eeneral- anwaltschast. Diese empsahl dem Fürsten die Bereitwilligkeit zu erklären, bei vorkommenden Kirchen- und Pfrundbaulichkeiten in Mauren die Hälfte der Baukosten zu übernehmen und auch die Gemeinde sollte sich erklären, die Hand- und Spanndienste zu leisten und die vorhandenen Baumaterialien beizustellen. Mit diesen Er- klärungen solle dann auf dem politischen Wege mit Oesterreich eine Einigung versucht werden. Die Vorschläge der Eeneralanwaltschast wurden vom Fürsten genehmigt, doch mit der Flüssigmachung des Anteiles an den Elockenkosten wurde zugewartet. Um die Erklärung der Gemeinde zu erhalten, wurde auf den 30. Juni 1862 ein Konfe- renz mit dem Eemeinderate in Mauren anberaumt und dieser wurde zu diesem Zwecke durch die Zuwahl von sechs Vertrauens- leuten verstärkt. Bei der Gemeinde aber zeigten sich Widerstände gegen eine solche Erklärung, denn dies bedeutete für sie eine neue Belastung. Bisher waren nur beim Kirchenbau die Hand- und Spanndienste zu leisten gewesen und das Bauholz beizustellen, nicht
	        

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