Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

- 121 Pflicht anzubieten. Als auch dann nichts weiter ging, brachte die Gemeinde am 18. September 1853 ein neues Gesuch beim Rezie- rungsamt ein und legte demselben einen neuen Untersuchungs- befund über die Glocken durch die Firma Erasmayr bei. In diesem Bericht wird festgestellt, dah die größte und kleinste der drei Glocken unbrauchbar seien, aber auch die mittlere habe einen solchen Miß- ton, dah sie zu keiner Tonart eines andern Geläutes passe und sie müsse daher, notwendig umgegossen werden. Erasmayr schlägt dann ein Geläute von drei Glocken im Gesamtgewichte von 34—35 Ztr vor. Wieder einige Jahre des Stillschweigens! 1857 nahm die Finanzbezirksdirektion in Feldkirch die Frage auf und schrieb, dah „in Erwägung des Umstandes, dah die Anschaffung von Glocken sür die Kirche von Mauren ein fühlbares und dringendes Bedürfnis ist, womit bis zur Austragung der streitigen Frage der beiderseitigen Konkurrenzpflicht nicht wohl zugewartet werden kann" das öster- reichische Aerar die Hälfte der Anschasfungskosten übernehme. Die Finanzbehörde verlangte bis zum 27. Juni die Zustimmung des Regierungsamtes wegen Uebernahme der anderen Hälfte und gleichzeitig die Aufstellung eines Kostenvoranschlages und die Ein- holung der Stellungnahme der Gemeinde. Am 7. Juni wurde in Mauren wieder eine Gemeindeversammlung abgehalten, bei der erneut beschlossen wurde, ein Sechstel der Kosten vorschußweise zu übernehmen. Das Regierungsamt hatte nach Wien berichtet, aber es war unmöglich, innerhalb der kurzen Frist die Entscheidung zu bekommen. Mittlerweile wurde am 17. Juni in Mauren eine kom- missionelle Besichtigung anberaumt, zu der neben dem Vertreter des Regierungsamtes auch der Ingenieur-Assistent A. Wenter vom Be- zirksbauamt in Feldkirch erschien. Es wurde festgestellt, dah ein Geläute von 40—45 Ztr mindestens aus drei, aber besser aus vier Glocken bestehend, notwendig sei und das Bezirksbauamt übernahm es, einen Kostenvoranschlag aufzustellen und auch den Plan für den Elockenstuhl anzufertigen. Diese Unterlagen wurden dann vom Bauamt bis zum 30. Juni vorgelegt. Der Kostenvoranschlag belies sich auf 4968 fl 7 kr Reichswährung, worin ein Betrag von 20 fl 20 kr für Fronleistungen der Gemeinde inbegriffen war, ebenso war inbegriffen ein Betrag für den Transport der Glocken nach Mau- ren und das Aufziehen derselben.
	        

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