Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 119 — Zu diesen Einrichtungen gehörte vor allem die Veistellung eines neuen Kirchengeläutes. Im Kaufbriefe von 1695, zwischen dem Kloster Weingarten und der Stadt Feldkirch, werden unter den Verkaufsobjekten auch die Glocken im Turme genannt. Die Glocken waren also nicht bewegliche Einrichtungsgegenstände, son- dern nach dem heutigen Rechtsbegriff Zugehör zur Kirche und ein Bestandteil des Kirchensatzes. Dies wies darauf hin, dah die Glocken vom Patron der Kirche beigestellt wurden und der Patron respektive die Nutznieher des Fabrikvermögens hatten daher auch die Pflicht zum Unterhalt und zum Ersatz bei Untergang. In der alten Maurer Kirche befanden sich drei Glocken im Gesamtgewichte von ungefähr 8 Zentnern (406 Kx). die aber schon vor dem Neubau der Kirche als Geläute unbrauchbar waren, denn die gröhte und die kleinste waren gesprungen. Am 6. Juli 1842 machte die Gemeinde eine Eingabe an das Oberamt und ersuchte um Intervention beim Fürsten und bei den österreichischen Behörden zur Anschaffung eines neuen Geläutes. Das Gesuch wurde damit begründet, dah die vorhandenen Glocken, auch wenn sie noch brauchbar wären, kaum vom halben Dorf gehört würden. Die Gemeinde berief sich auf den Kaufvertrag vom Jahre 1695 und machte den Anspruch auf Ersatz der Glocken durch die Konkurrenzpflichtigen geltend. Von der bekannten Elockengieher- Firma Erasmayr in Feldkirch (heute befindet sich das Geschäft in Innsbruck) wurde eine Offerte eingeholt, die am 12. August 1842 erstattet wurde. Erasmayr schreibt: „Ihrem Wunsche gemäh, haben wir Ihr Geläute in Augen- schein genommen, und beehren uns hiemit Ihnen hier unten unsere Meinung darüber zur gefälligen Prüffung ergebenst vorzulegen. Wir fanden nähmlich, dah Ihr gegenwärtiges Geläute aus drey Glocken bestehend, wovon zwey schon zersprungen sind, für Ihre sich so weit ausdehnende Gemeinde zu klein ist, und dah die Um- giehung der zwey zersprungenen Glocken nur unnütze Auslagen ver- ursachen würde, denn abgesehen, dah das Geläute somit noch immer zu klein, und daher für die von der Kirche etwas entferntern Ein- wohner von keinem Nutzen wäre, so könnte man ohne dies mit Bey- behaltung der andern Glocke durchaus kein harmonisches Geläute zu Stande bringen.
	        

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