Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 110 — rom 6. Juli 1842 zu lesen ist. aus zirka 5000 sl, sie sollen aber in Wirklichkeit das Doppelte betragen haben. Dazu kam noch die Lie- ferung des Holzes aus dem Gemeindevermögen samt Zusuhr aus den Bauplatz und die Leistungen der Gemeinde können daher auf rund 15000 Gulden veranschlagt werden. In einer Rechtsertigungs- schrist der Gemeindebehörden an das Oberamt gegen die Beschwerde der Fronverweigerer vom 22. März 1844 wird erwähnt, das; jeder Eemeindebiirger beim Kirchenbau 46 Handlangertage zu leisten hatte. Die Leistungen der Gemeinde müssen als großes Opser ge- wertet werden, dies noch um so mehr, wenn man bedenkt, daß das Jahr 1842 nach den Berichten in hiesiger Gegend eine vollkommene Fehlernte erbrachte; ferner hatte die Gemeinde damals noch das Schulhaus aus eigenen Mitteln zu erbauen und in dieses Jahr siel auch noch die Ablösung des Herrschastszehents, welche von den Grundbesitzern ziemliche Geldopser verlangte. Zu erwähnen ist noch, daß Kies und Sand vom Rhein und von der Jll geholt werden mußten, Kalk und Ziegel aber von Eötzis. Am Vogl'schen Projekt wurde eine Aenderung vorgenommen, die nirgends in den Akten ausscheint. Sie betrifft die Konstruktion des Turmdaches. Im Plane ist das Turmdach eine Spitzbogenkup- pel, die auf einem abgeschrägten Mauerpodest steht. Diese Kon- struktion machte wahrscheinlich wegen des Wasserabslusses Schwie- rigkeiten und deshalb wurde der untere Kuppelrand durch das Auf- legen von Schupfrafen soweit vorgezogen, daß der Dachrand über die Turmmauer hinausragt. Die schöne Konstruktion des Projektes ging dadurch verloren. Im Kostenooranschlag kamen auch einige Rechenfehler vor, die der Unternehmer erst bei der Bauausführung bemerkte. Bei den Steinmetzarbeiten waren die Flächenmaße der notwendigen Sandsteinplatten sür die Kirchenböden mit 93 Qua- dratklaftern, 5 Quadratschuh und 8 Quadratzoll berechnet worden. Bei der Umrechnung in Quadratschuh ergab sich ein Fehler von 2800 Quadratschuh, oder ein Fehlbetrag von 375 fl 10 kr. Ebenso war in der Berechnung des Turmdaches — durch die Neukonstruk- tion bedingt — ein Fehler unterlaufen, der 45 fl 41V- kr ausmachte. Der Bauunternehmer Oehri machte diese Mehrforderungen mit Schreiben vom 24. Juni 1843 an das Oberamt geltend. Die Ge- nehmigung seitens der österreichischen Behörden ersolgte am 2. Mai 1844, wobei der Unternehmer nach Abzug der Hand- und Spann-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.