Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1945) (45)

— 107 — Richtlinien', Zu den Hand- und Fronarbeiten war jeder Angehörige der Gemeinde, ob Bürger oder nicht, von seinem zurückgelegten 17. Jahre bis zur Erreichung der Arbeitsunsähigteit verpflichtet. Die für den Fortgang der Arbeiten nötigen Handlanger waren dem Baumeister durch die Gemeindebehörden zu bezeichnen. Wer sich zu dieser Arbeit untauglich erklärte oder nicht sleißig arbeitete, konnte vom Werkmeister weggeschickt werden und er hatte einen Stellver- treter zu bezahlen, ebenso der, welcher nicht zur bestimmten Zeit auf dem Arbeitsplatz erschien. Das Bauholz mußte von den Leuten, die am 25. April 1841 zu dieser Arbeit ausgeboten worden waren, an den Berladeplatz geschasst werden. Die Fuhrleute waren ver- pflichtet beim Aus- und Abladen zu helsen, es wurde ihnen aber der Tag angerechnet. Die Fuhren waren von den Haushaltungen zu leisten, die über Pserde verfügten und zwar so, daß auf je 100 Gulden Steuerkapital die Fuhren umgelegt wurden. Für das Fuhr- werk wurden dem Besitzer süns Handlangertage sür einen Zwei- spänner und drei sür einen Einspänner angerechnet. Wer beruflich oder sonst verhindert war, mußte einen Stellvertreter bezahlen. Besreit von der Dienstleistung war der Schullehrer Beck und der Lehrer Marrer in Vaduz, ebenso die wirklich dienenden Soldaten. Als Rechnungssührer sür die Dienstleistungen wurde Alt-Lehrer Mayer bestimmt, der von anderer aktiver Arbeit besreit war. Die Geschworenen waren verpflichtet, die Arbeiten zu leiten und zu überwachen und sie hatten Anrecht aus Entschädigung. Das Ober- amt erklärte die Dienstleistung als Zwang und drohte mit der Be- strasung aller, die Unordnungen veranlassen würden. Nach einem Bericht des Ortsrichters Andreas Kieber an das Oberamt wurde mit dem Abbruch der alten Kirche am 28. Februar 1842 begonnen und er war am 5. März beendet und der Schutt war weggeschafft. Dabei ergaben sich einige Schwierigkeiten, weil die Handlanger sich sürchtcten die Mauern, die einzustürzen drohten, niederzureißen. Das Oberamt wies die Beschwerde ab, mit dem Be- merken, daß der Baumeister als Sachverständiger zu wissen habe, wie er diese Arbeit zu unternehmen habe, damit niemand zu Scha- den komme. Am 8. März kam Kreisingenieur Kink nach Mauren zur Besichtigung der bereitgestellten Baumaterialien und zur Aus steckung der Fundamente. Die Arbeiten gingen schnell voran, denn schon am 18. März berichtete Baumeister Oehri. daß das Funda-
	        

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