Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 3l — bei Antritt einer öffentlichen Stellung zur Bedingung gemacht. Das; Peter Kaiser diese Anerkennung durch die Öffentlichkeit große Freude machte, ist sicher, denn er bestätigt es selbst in seinem Schreiben an die Kantonsregierung. Sicher schmerzlich war es für ihn, auf die Staatsbürgerschaft seiner kleinen Heimat, für die er so viel getan und an derem Geschick er so innigen Anteil genommen hatte, verzichten zu müssen. Dies schließe ich aus der Tatsache, daß er selbst die Entlassung aus dem Staatsverbande Liechtensteins nicht betrieb, sondern dies der Eraubündnerischen Kantonsregierung überließ. Auch die Aufbewahrung seines Grabsteines auf dem katho- lischen Friedhof neben der Kathedrale in Chur, den ich hier im Bilde zeigen kann, der aber leider das Geburtsjahr mit 1795 an- gibt, zeigt uns, daß sein Andenken im Kanton Eraubünden auch heute noch hochgehalten wird und ich weiß, daß seine spätere Heimat- gemeinde Nigens auch heute noch auf ihren Ehrenbürger stolz ist. Anders ging es seinem Andenken in Liechtenstein. Hier setzte wie in den andern Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes, nachdem die Revolution zum Teil blutig niedergeworfen worden war, wie- der eine starke Tendenz zur Rückkehr zum absoluten Staat ein. Wir wissen, wie viele hochverdiente und hervorragende Männer in diesen Jahren aus Deutschland fliehen mußten. Auch bei uns im Lande waren die führenden Männer jener Zeit bei den Be- hörden nicht mehr beliebt. Dies gilt besonders für unsern Peter Kaiser. Wenn wir den Akt über seine Entlassung aus dem hiesigen Staatsverband durchlesen, so finden wir unterm 15. Juli 1856 einen Bericht des Landesverwesers Menzinger nach Wien, in dem es heißt: „Herr Prof. Kaiser ist zwar ein gebürtiger Maurer, hat sich aber seit seinen Studienjahren fortan im Auslande, vorzugsweise in der Schweiz aufgehalten und seine Heimat selten besucht, wo er außer einigen Kapitalien, weder eine Unfähigkeit noch aber Grundstücke besitzt, die längst verkaust worden sind. Gegen sein Heimatland hat er außer den llntertanspflichten keine besonderen, in seinem schon wohl vorgerückten Alter ist er unverheiratet und besitzt in Mauren noch einen Bruder als nächsten Anverwandten, welcher s. z. Erbe werden dürfte." Dieser Bericht verschweigt vollständig, was Peter Kaiser dem Lande geleistet hatte, er findet es nicht der Mühe wert zu erwähnen,
	        

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