Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 227 — Uebersetzung Allen denen, die diesen Brief sehen oder lesen hören, ver- künden wir Graf H a r t m a n n von Werdenberg, für uns und für unsere Erben und TVachkommen, mit diesem Brief öffentlich, dass wir aufgegeben und zu kaufen gegeben haben unserem lieben Oheim dem Grafen Friedrich von Toggenburg und seinen Erben die Graf- schaft und alle Lehen, Rechte, Gerichte, Zwing und Bänne, Leute und Güter, Gesuchtes und Ungesuchtes im Prättigau, und zwar zu Fracstein und Dalvazza, samt allem Recht, wie es die von Aspermont an uns und von unseren vordem Herren gebracht haben, samt allen Rechten und Ansprüchen, die wir und unsere Vordem daran gehabt haben oder unsere Nachkommen je daran gewinnen möchten. Alles was im Teile dessen von Matsch ist, samt den Rechten die dazu gehören, behalten wir für uns und unsere Erben selber. Auch sollen wir, der vorgenannte Graf Hartmann von Wer- denberg und unsere Erben, dem vorgeschriebenen Grafen Friedrich von Toggenburg und seinen Erben nach Recht Gewährsmänner sein und sollen das ihm und seinen Erben auch fertigen und versprechen an allen Stätten, wo er und seine Erben es nötig haben würden. Zur Beurkundung und grösseren Sicherheit aller Dinge, die hie- vor geschrieben stehen, hängen wir, der vorgeschriebene Graf Hart- mann von Werdenberg, unser eigenes Siegel öffentlich an diesen Brief und bitten auch unseren Bruder, den~Grafen Rudolf von Werden- berg, den man nennt von Sargans, sein Siegel . . -19 zur Beurkun- dung der vorgeschriebenen Reden an diesen Brief zu hängen. Wir der vorgenannte Graf Rudolf von Werdenberg, den man nennt von Sargans, verkünden auch mit diesem Brief, dass wir... auf Bitte unseres vorgeschriebenen Bruders, des Grafen Hartmann von Wer- denberg -öffentlich unser eigenes Siegel an diesen Brief gehängt haben. Es geschah dies und es war dieser Brief gegeben zu Weesen am St. Gertrudstag, da von Gottes Geburt 1348 Jahre waren. Druck von J. U. von Salis, «Nachrichten über das Geschlecht derer von Vatz», nach Abschrift «so sich im Brättigäu erhalten», in «Der Schweize- rische Geschichtsforscher», Bd. I (1812), S. 301 — 303 (G) und in «Hinter- lassene Schriften», 2. Abteilung (1826), S. 61—63 (S); aus diesen beiden
	        

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