Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1944) (44)

— 223 — einmal wegen der Wehrschaft zu Schaden kämen, sollen wir und unsere Erben sie davon lösen, ohne ihren Schaden. Es ist bei die- sem Kauf um das vorgeschriebene Geld Pfennige namentlich ver- abredet, dass, wenn wir oder unsere Erben oder sonstwer unseres ehebenannten Weingartens jemals gewaltig würden, diese ehebenann- ten Pfennige, die drei Pfund, jährlich an St. Martins Abend, oder darnach, wenn sie von uns gefordert würden, gänzlich ausrichten sollen mit Pfennigen oder mit guten, ungefährlichen Pfänden, die man uns um drei Pfund Pfennige wohl versetzen oder verkaufen mag. So sind den vorbenannten Herren, den Chorherren und dem Kapitel zu Chur unsere ehebenannten zwei Beete des Weingartens zinsfällig mit allen Rechten die dazu gehören und ihnen zu Eigen- tum zugefallen. Besonders bekenne ich Katherina, des vorgenann- ten Jos Boks Frau, das vorgenannte Gut und diesen Kauf willent- lich meinen ehebenannten Herren, den Chorherren und dem Kapitel zu Chur, aufgegeben und gefertigt zu haben, mit meines lieben Vettern, des vorbenannten Johann Stöklin, meines rechten erkore- nen Vogtes Hand. Mit seinem Willen habe ich mich des Gutes eindeutig entzogen. Er ward mir vor offenem Gerichte zu Feldkirch in der Stadt mit rechtem und gemeinsamem Urteil zu einem rechten Vogt über die Sache gegeben. Dies alles ist geschehen mit Worten und mit Werken und mit allen Dingen und Sachen, dass es wohl Kraft haben und immer fest und stät bleiben möge und wie es recht ist. Dass dieser Kauf wahr, fest und immer stät bleibe und zu Urkund aller dieser vorgeschriebenen Dinge, haben wir die vor- benarmten Jos der Bok, Bürger zu Feldkirch, und KatheTin seine eheliche Wirtin, unseren ehebenannten Herren den Chorherren und dem Kapitel zu Chur, diesen Brief besiegelt gegeben mit dem ge- meinen Insiegel der Stadt Feldkirch, mit dem Siegel des Rudolf Krapf, des ehebenannten Stadtammanns und mit Johann Stöklins eigenem Insiegel, da wir selber kein Insiegel haben. Dieselben Insiegel haben wir die vorbenannten Rudolf Krapf der Ammann und Johann Stöklin, Bürger zu Feldkirch, um ihrer Bitte willen, nach der Bürger Rat zu Feldkirch und auch zu einer Urkunde aller dieser vorgeschriebenen Dinge an diesen Brief gehängt, da dieser vorgeschriebene Kauf mit unseren Händen und mit unserem guten Willen, aufgegeben und gefertigt ist, wie vorgeschrieben steht. Dies geschah zu Feldkirch, in der Stadt. Und es ist dieser Brief
	        

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