Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

- 63 — die Entwicklung des Fürstentums, fort. 1842 besuchte er als erster Fürst das Ländchen, ebenso 1847 und er schuf die Grundlagen für die Einführung einer konstitutionellen Monarchie. 1848 wurden verschiedene Erundlasten des Volkes aufgehoben und die Ablöse der anderen begonnen. 1852 wurde das Land aus seiner wirtschaft- lichen Abgeschlossenheit durch den Zolleinigungsvertrag mit Oester- reich befreit und ebenso wurden verschiedene Straßenbauten durch- geführt und die Rheinregulierung begonnen. Fürst Alois vermählte sich 1831 mit Franziska Gräfin Kinsky von Wchinitz und Tettau. Er starb am 12. Nov. 1858 und hinterließ zwei Söhne und acht Töchter. Dem Fürsten Alois folgte in der Regierung sein ältester Sohn Fürst Johannes II. Er wurde am 5. Oktober 1846 geboren und starb am 11. Februar 1923. Mit einer Regierungszeit von fast ?> Iahren dürfte er der längsrregierende Monarch der Geschichte sein. Die Wohltätigkeit, die der Fürst zeit seines Lebens in großem Maße ausübte, hat ihm den Beinamen „Der Gute" eingebracht. Es ist berechnet worden, daß Fürst Johannes innerhalb eines Zeit- raumes von 5(1 Jahren mehr als 75 Millionen Franken für huma- nitäre Zwecke gespendet hat und bekannt ist sein Ausspruch: „Wenn ich nicht mehr wohltun kann, so freut mich das Leben nicht mehr." Fürst Johannes trat wenig in die Öffentlichkeit. Seine Lebens- aufgabe war die Verwaltung des Besitzes. Daneben förderte er alle künstlerischen Bestrebungen, vermehrte mit glücklicher Hand die fürstlichen Kunstsammlungen und restaurierte die Burg Va- duz und die Feste Liechtenstein bei Mödling. Im Fürstentum vollendete er das Werk, das sein Großvater begonnen hatte und unter seiner Regierung wurde Verwaltung und Gesetzgebung den modernen Erfordernissen angepaßt. Es sei hier nur auf einige Mark- steine in der Entwicklung des Landes unter diesem Fürsten hin- gewiesen: 1859 Schulgesetz, 1861 Gründung der Sparkasse, 1862 die erste konstitutionelle Verfassung, 1864 Abschluß des Zollvertrages mit Oestreich, 1864—68 Ablöse und Aufhebung aller Feudallasten, 1864 das Eemeindegesetz, 1866 Austritt des Landes aus dem Deutschen Bund, 1868 Aufhebung der Militärpflicht. 1870/71 Bau der Bahnlinie, 1900 erstes liechtensteinisches Silber- und Eoldgeld, 1912 Einführung der österreichischen Zivilprozeßordnung, 1912 Aus- gabe der ersten liechtensteinischen Briefmarken, 1914 die Straf- prozeßordnung, 1923 das Steuergesetz. 1924 Abschluß des Zoll-
	        

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