Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

— 51 - das Kloster Wranau bei Brunn, wo er auch die Familiengruft für das fürstliche Haus errichten ließ Fürst Eundacker I., geb. am 30. Januar 1580, war der jüngste Sohn Hartmann II. Er und seine Nachkommen waren dazu berufen, das Geschlecht der Liechtenstein in die jetzige Zeit fortzupflanzen. Die öffentliche Tätigkeit des Fürsten Gundackcr richtete sich be- sonders auf den Dienst in der Staatsverwaltung. 1613 ist er Präsi- dent der Hoskammer, dann Landeshauptmann von Ober-Oesterreich, Landmarschall von Nieder-Oesterreich, 1619 nach Ausbruch des 30jährigen Krieges geht er als Spezialgesandter an die verschiede- nen deutschen Fürstenhöfe und bereitet auch die Wahl Ferdinand II. zum deutschen Kaiser vor. 1625 wird er Obersthofmeister Kaiser Ferdinand II. und geheimer Rat. Seine Verdienste fanden öffent- liche Anerkennung. Am 9. September 1623 wurde er gleichzeitig mit seinem Bruder Maximilian in den erblichen Fürstenstand er- hoben, am 14. Oktober 1633 wurde ihm und seinen Nachkommen das Palatinatsdiplom verliehen und am 20. Dezember 1633 wur- den seine Herrschaften Krumau und Ostra zu einem Fürstentum erhoben. Fürst Eundacker hatte sich 1604 mit Agnes Gräfin von Ostfriesland vermählt, die als Enkelin des letzten Grafen von Riet- berg Anspruch auf diese Herrschaft hatte. Der Anspruch konnte aber nicht durchgesetzt werden, er wurde unter Fürst Josef mit einer Geldsumme abgegolten und es verblieb den Nachkommen des Für- sten Eundacker aus dieser Ehe der Titel „Graf zu Rietberg". Agnes von Liechtenstein starb 1616 und Fürst Eundacker heiratete 1618 Elisabeth Lucrezia von Teschen, die Erbtochter des Herzogtums Teschen. Auch diese Erbansprüche konnten nicht durchgesetzt werden. Fürst Eundacker starb am 5. August 1658. Die drei Brüder, Karl, Maximilian und Eundacker, schlössen im Jahre 1606 einen neuen Familienvertrag ab, der das Recht des Erstgeborenen festlegte. War bisher der Aelteste des Geschlechtes der Vertreter des Hauses nach außen gewesen, so wurde nun jeweils der Erstgeborene der ältesten Linie oder des nächstberufenen Ag- naten Chef und Regierer des Hauses. Diese Bestimmungen des Familienvertrages haben noch heute Gültigkeit und sie bilden das im Fürstentum gültige Thronfolgerecht. Fürst Karl Eusebius. Fürst Karl I. hinterließ 4 Kinder, Anna Maria, geb. 1597, die sich 1618 mit dem Grafen Maximilian
	        

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