Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

- 39 — 24. Juli 1637 Kaiser Ferdinand III. für denselben Grafen, 9. April 1647 Kaiser Ferdinand III. für die Grafen Karl Fried- rich und Franz Wilhelm zu Hohenems, 8. August 1659 Kaiser Leopold I. ebenfalls für dieselben Grafen. Durch diese Urkunden wird den Besitzern der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg — sür Graf Karl Ludwig von Sulz auch noch als Besitzer der Herrschaft Blumenegg — der Bann über das Blut zu richten als Lehen verliehen. Da das Recht, den Blut- bann auszuüben, Gegenstand der Brandisischen Freiheiten bildet, also eine Doppelspurigkeit vorliegt, müssen diese Urkunden in dieser Arbeit Erwähnung finden. Auffallend ist dabei, daß die Grafen Karl Friedrich und Franz Wilhelm zu Hohenems sich die Urkunde über die Brandisischen Freiheit von Kaiser Leopold am 26. Juli 1659 erneuern ließen und auch am 8. August desselben Jahres die Urkunde über den Blutbann, nachdem sie die letztere bereits 1647 von Kaiser Ferdinand III. erhalten hatten, nicht aber diejenige über die Brandisischen Freiheiten. Auch Graf Caspar hatte sich beide Urkunden geben lassen, wenn auch von verschiedenen Kaisern, die Brandisischen Freiheiten 1614 durch Kaiser Mathias und die Blut- bann-Urkunde 1626 durch Kaiser Ferdinand II. Der letztere Fall mag so erklärt werden, daß Gras Caspar, nachdem er 1613 die beiden Herrschaften vom Grafen Karl Ludwig von Sulz übernommen hatte, größtes Interesse daran haben mußte, daß ihm als erstem Besitzer seines Geschlechtes alle alten Privilegien bestätigt wurden. Als dann Kaiser Mathias 1619 starb, durste er glauben, daß die Blutbannurkunde, die erstmals in dieser Form seinem Vorgänger verliehen worden war, genügen würde. Der erstere Fall kann umgekehrt liegen. Nachdem die Grafen nach dem Tode ihres Vaters, Graf Jakob Hannibal II. im Jahre 1646 sich die Blutbann-Urkunde hatten ausstellen lassen, betrieben sie auch gleich- zeitig die Ausstellung der Urkunde über die Brandisischen Freiheiten, was sich aber wahrscheinlich infolge der Verhältnisse, die durch den 30jährigen Krieg geschaffen worden waren, verzögerte. Als Kaiser Ferdinand III. 1657 starb, ließen sie sich vom neuen Kaiser beide Urkunden ausstellen. Die Doppelspurigkeit mit den Urkunden über die Brandisischen Freiheiten ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß Graf Karl
	        

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