Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

— 30 — Lehen übertragen wurden. Auch stellten Edle und Freie sich mit ihrem Eigentum in den Schutz eines Mächtigen und empfingen ihr Eigentum aus seiner Hand wieder als Lehen zurück. Dadurch bildete sich ein Lehenerbrecht aus. Im Gegensatz zur erblichen Entwicklung des Lehenwesens wurde die deutsche Königswürde nicht erblich. Dies lag einerseits an der Tatsache, daß die deutschen Königshäuser verhältnismäßig schnell ausstarben und daß sie ihre hervorragendsten Vertreter im Anfange ihrer Machtstellung hatten und andererseits an den Auseinander- setzungen zwischen Kirche und Krone. Durch die Interessen in Italien, sei es der dortige kaiserliche Besitz, die Durchführung der Kaiser- krönung oder der Kampf gegen die Päpste, wurden die Kaiser den deutschen Angelegenheiten entfremdet. Der für die Kaiser unglück- liche Ausgang des Investiturstreites festigte das Wahlkönigtum für alle Zeiten und um die Wahl eines Nachfolgers durchsetzen zu kön- nen, die meist schon zu Lebzeiten des Kaisers vorgenommen wurde, mußten verschiedene Hoheitsrechte den geistlichen und weltlichen Fürsten abgetreten werden. So mußte z. B. Kaiser Friedrich II. in den Jahren 1220 —1235 bei der Durchführung der Königswahl seines Sohnes auf die wichtigsten Königsrechte, wie Zoll-, Münz-, Steuer- und Eeleitsrecht und die Gerichtsbarkeit verzichten. Damit war die Entwicklung der Landesherrlichkeit sreigegeben und der König als zentraler Machtträger des Reiches ausgeschaltet. , 2. Engere Geschichte. Die Grafschaft Vaduz und die Herr- schaft Schellenberg gehörten zu llnterrätien, womit das Gebiet innerhalb der 4 Schneeschlaipfinnen'. Landquart-Walensee-Klause bei Eötzis-Arlberg bezeichnet wurde, llnterrätien bestand aus den zwei Zentgrafschasten: Drusustal (Walgau) und Im Boden des Churwalchengaues und war mit diesem etwa seit dem Jahre 900 dem Herzogtum Schwaben angegliedert. Mit den Hohenstaufen star- ben 1254 auch die Herzöge von Schwaben aus. Dieses Gebiet war nun ohne Landesherr und eine zentrale Gewalt innerhalb dieses Ge- bietes konnte sich nicht mehr entwickeln. Wohl wurde in der Folge- zeit öfters der Versuch unternommen, dieses im Herzen des Reiches gelegene Gebiet, das den Zugang nach Süden und damit wichtige Handelsstraßen beherrschte, einem Königshause als Hausmacht an- zugliedern. Aber die Macht der einzelnen Landesfürsten war bereits zu stark, um einem König diesen Machtzuwachs zu gestatten. So
	        

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