Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

— 169 — unter Wahrung unserer Rechte und der oben zum Ausdruck ge- brachten Zinsen und Termine.- Die Zeugen aber, die bei dieser Verleihung dabei gewesen sind, sind diese: Herr Konrad, Propst zu Churwalden, der edle Donat von Vaz9, der Edle von Frauen- berg10, Peter genannt Brock7, Citerli von Davos4, Peter an der Wiese11 und mehrere andere. Zum Zeugnis dieser Sache übergeben wir ihnen die gegenwärtige Urkunde festiglich bekräftigt mit un- serem, unseres Konventes und des edlen Mannes des. Herrn Donat von Vaz9 Siegel. Gegeben und geschehen bei der Kirche der seli- gen Margarete12, im Jahre des Herrn 1300, am Fest des heiligen Martin. Wir aber Donat von Vaz hängen und fügen auf Bitte der oben Gesagten und zur besseren Bekräftigung und Festigung des Vorstehenden dem gegenwärtigen Rechtsinstrument unser Siegel an. Cartularium Beneduranum fol. Cviiij verso im Bischöflichen Archiv Chur, vormals der Kirche Bendern, aus dem 15. Jahrhundert. Druck. Mohr, Codex diplomaticus II. (1852), No. 97. Literatur. J. B. Büchel, Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liech- tenstein 2 (1902), S. 121 ff., 14 (1914), S. 23 f., 28 (1928), S. 129 ff. Literatur zur Walserfrage: Histor Biographisches Lexikon der Schweiz, Bd. VII, S. 407 f. 1 Am Rand: »Bercht«. 2 Sic. Vgl. hiezu die Papstbulle vom 6. Mai 1208 für das Kloster Churwalden. aber insbesondere die Urkunde vom 15. Oktober 1347, wonach der Propst von St. Luzi zu Chur von Johann von Triesen, Pfarrer in Untervaz, zwei Aieräcker im Triesnerfelde, Gapont und Quadrella geheissen, kauft, wo- durch — abgesehen davon, dass es sich hier um das Zinsgut von Chur- walden handelt — festgestellt ist, dass es sich um das liechtensteinische Silvaplana zwischen Triesen und Balzers handelt. Man beachte auch den Frauenberger Zeugen. 3 Siehe Note 2 und J. Ospelt, Jahrbuch des Hist. Vereins für Liechtenstein 11 (1911), S. 33. 4 Davos. Die Tatsache, dass die Walser hier Davoserrecht bekommen, und dass Donat von Vaz die Urkunde besiegelt, zeigt, dass diese Walser offen- bar von Davos stammen, wenn nicht von Churwalden, wo es auch Walser gab und wo Donat von Vaz die Vogtei inne hatte. Das Walserrecht besteht 1. In der persönlichen Freiheit mit Freizügigkeit, Heiratsfähigkeit ohne Erlaubnis eines Herrn und mit Freiheit von persönlichen Abgaben auf den Leib. 2. Im bevorzugten Besitz und Nutzungsrecht der freien Erbleihe. Statt der Fron leisten die Walser Dienst mit Schild und Speer.
	        

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