Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

— 162, — ten Gotteshaus (Pfävers) erwählte Schiedsrichter, und ich Eglolf von Aspermont6 als von beiden vorgenannten Teilen dazu erwählter und erbetener gemeinsamer Obmann, nach geleisteten Eiden also ge- sprochen haben BOB. JiliUJWg-JWWUHt^y [-ŵ ^., —r « • . . . Dass dies auf solche Weise geschlichtet und bei dem Eid beurteilt sei, wie der Brief hievor Bescheid gibt, haben wir die vorgenannten Schiedsleute Heinrich von Schellenberg und Gunthalm von Schwarzenborn, Ritter, vom vorgenannten Gotteshaus erwählte Schiedsleute, und ich Eglolf von Aspermont, von beiden Teilen erwählter Obmann, zur Beurkundung der vorgesprochenen Urteile und Entscheidungen, unsere Siegel an diesen Brief gehängt und gegeben. . . . ... Es waren auch zugegen der von Siegberg9, Erzpriester . - . Siegfried von Richenstein . . . Herr Ulrich von Trie- sen .. . Ritter Johann von Triesen, und andere ehrsame Leute, Geistliche, Ritter und Knechte. Original befindet sich im Archiv des Klosters Pfävers im Stiftsarchiv St. Gallen. Perg. 22,3 X 23,1 cm. In deutscher Sprache. Aus der gotischen Mi- nuskel rundlichen Charakters entwickelte Cursive, in der sich die gebrochenen gotischen Formen aber bis ins Gesamtbild bemerkbar machen. Keine Vorlinic- rung sichtbar. Unten Bug, woran 5 Siegel an Pergamentstreifen eingehängt waren. Das mittlere ist verloren. Das 4. von links aus, ist das des Heinrich von Schel- lenberg. Rund, 3,7 cm. Got. Wappenschild mit zwei Querbalken. »(•fS.) HAIN- RICI. MILITI. D. SCHELE(BG?)«. A tergo die neuzeitlichen Signaturen: »N. 148. de A° 1299«, »D«, »Kasten V, Zelle 36, Fascic. E., Regestennummer 113«. Abschriften. Cod. Fabar. 107, Suiter, Annales Fabarienses (Chronica) (1696), S. 339, in lateinischer Sprache. Diese lat. Version scheint nicht auf der deutscheu zu fussen, denn 1. weicht sie davon doch zu sehr ab und 2. bringt sie Namen, die im deutschen Original nicht angegeben sind. Suiter kannte zuerst nur diese Version, denn die deutsche ist bei ihm erst nachträglich eingeklebt worden. Die lateinische Version ist noch nirgends veröffentlicht. Sie stammt möglicher- weise vom Notar Martinus Seflorus (siehe S. 20), der diese und andere Pfäverser Urkunden am 14. Mai 1419 lateinisch vidimiert hat, wovon aber nur noch Auszüge im Pfäverser Klosterarchiv erhalten sind. Suiter, ibid. p. 340—341, deutsche Version. Druck. Eichhorn Ambros, Episcopatus Curiensis, Codex probationum (1797) nr. 89. nach einer am Schluss defekten Copie und ohne Zeugenliste.
	        

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