Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1943) (43)

— 142 — 4. » t S1GILLVM. VLRICI. DE. BODEME«. Rund, Durchmesser 4,5 cm. Gotischer Wappenschild mit drei fallenden Blättern. — A tergo: »De Ecclesia Veltkilch«. Dann jünger, aus dem XV. s.: »Resignatio Ecclesie Veltkilch capitulo / H. xxj.« Abschrift im Cartularium Magnum A. des Bischöflichen Archivs Chur, 8. XV. fol. CCLXXXIX. verso, unter der Rubrik: »Jn Ciuitate Veitkirch /.et in Confinibus eius«. Das Weitere ganz auf fol. XC: »Resignatio Ecclesie pärochiali Jn Veitkirch per Rectorem ibidem äd manus •• prepositi et Capituli Curiensis /.21.H«. Druck. Mohr, Codex diplomaticus II. (1852), No. 34. Regest. J. B. Büchel, Regesten zur Geschichte der Herren von Schel- lenberg, Jahrbüch des Histor. Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 1 (1901), 5. 194 f., No. 47 Literatur. J. B. Büchel, Jahrbuch 7 (1907), S. 35. : 
c 1 o über V. 2 Zum Verständnis von uns ergänzt. s Fridericus oder Heinricus de Montfort. Vgl. Tuor,' Reihenfolge der re- sidierenden Domherren in Chur (1905), S. 14. 4 Conradus de Montfort, Domdekan von 1281—1306. 5 Der Scholasticus lässt sich nicht feststellen. Heinrich von Montfort war Cantor und Pfarrer zu St. Martin in Chur von 1275—1319. Ciistos war • Albero von Montfort. 0 Sic. So auch Cart. A. Mohr liest »pro«. 7 Friedrich I. von Montfort. Im Zusammenhang mit Obigem fällt auf. wie die Montforter in Chur vorherrschen. 8 Römisch-rechtlich. 9 Der obbenannte Ulrich von Bodemen. Die Stammburg des Edelhauses von Bodman lag bei Owingen nördlich von Ueberlingen am Bodensee und hiess Hohenbodman. Das Geschlecht spielte auch -in der Schweiz, nament- lich im Thurgau, eine ansehbare Rolle. 10 Vgl. Digesten IV. 2. 11 Ungeschriebenes und geschriebenes, Gewohnheits- und Statütarrecht. 12 Diese ganze Clausel zeigt den Eiufluss der Glossatorengchule von Bologna und zwar sowohl in Bezug auf das römische, als „auch auf das kanonische Recht. Diese Urkunde ist eine von denen Churrätiens. wo dieser Einfluss am besten zum Ausdruck kommt. Sie zeigt," dass es damals schon auf den Kanzleien Leute mit' Hochschulbilduug'.gah. Seit ca. 1330, mit dem Auf- kommen der deutschen Urkundensprache, dekadieren diese. Einflüsse in den Urkunden dann wieder. - 13 Mohr liest »prenominati«.
	        

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