Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 89 — und von der übrigen Welt fast unbemerkt wurde am 3. Mai 1342 der Grundstock für ein die Jahrhunderte und ihr wechselndes Ge- schick überdauerndes Werk gelegt und klein, wenn man den üblichen Maszstab für die Ausdehnung eines Staatsgebietes anlegt, ist das heute vor uns liegende Ergebnis jenes Tages. Aber auch der kleine Staat hat von der Vorsehung seine Aufgabe zugewiesen erhalten, denn nicht die flächenmäszige Ausdehnung ist das Entscheidende für die Existenz eines Staates, sondern allein die Erfüllung der staatlichen Aufgabe, die Sorge für das Wohl seiner Bevölkerung und diese zu schützen und zu ernähren. In harten Zeiten, in denen unsere Heimat oft von den kriege- rischen Auseinandersetzungen der Nachbarn in Mitleidenschaft ge- zogen und unsere Fluren und Heimstätten zerstört wurden, der un- gezügelte Rhein die Ebene überschwemmte und die Ernte vernichtete und Seuchen und Hungersnöte die Reihen der Bevölkerung lichteten, haben Männer, deren Namen in der Geschichte fortleben und viele Namenlose immer wieder mit frischem Mut die Heimat aufgebaut, und sie haben sich dafür eingesetzt, um «unserer Generation unser Liechtenstein zu hinterlassen. Am Anfange der besonderen Geschichte unserer Heimat steht ein brüderlich-friedlicher Vertrag! friedlich erfolgte die Abrundung unserers Staatsgebietes zum heutigen Ganzen und in friedlicher Tätigkeit vollzog sich das Leben der Bevölkerung. So zeigt uns die Geschichte klar und deutlich, welche Ausgaben wir als liechtensteinische Staatsbürger zu erfüllen haben. Es gilt das Erbe, das uns von unseren Vorfahren übergeben wurde, getreu zu verwalten und auch wie sie in schweren Zeiten für unsere Heimat einzutreten. Und das Motiv all unseres Handelns musz der Friede sein. Friedliche und freundschaftliche Beziehungen zu unseren Nach- barn zu pflegen, den inneren Frieden zu wahren und Werke des
	        

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