Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 43 — 6. Bestellung der Offiziere. In den Akten über die Wahl der Landammänner stehen diese Wahlen und die „Promotion" der „Land-Offiziere" in engster Verbindung. Wiederholt sind diese Promotionen auf dem gleichen Bogen mit dem Protokolle über die Landammannbesatzung ge- schrieben, und es scheint, dafz die Bestellung der Landsoffiziere jeweils auch zeitlich mit der Wahl des Landammannes nahe oder ganz zusammen fiel. Ueber die Aufgaben der Landsoffiziere sagen die mir vor- liegenden Akten des Regierungsarchioes nicht viel und vielleicht doch dasjenige, was in der Zeit des letzten Viertels des 18. Jahr- hunderts ihnen oblag. Aus der Zeit der Brandiser wissen wir, dasz der Landammann das Aufgebot der Mannschaft zu besorgen hatte und an deren Spitze stand'). Dasz es sich hiebei um eine Art Miliz handelte, welche Ein- richtung vielleicht bis etwa 1720 bestanden haben dürfte, geht aus Folgendem hervor i Aus Anlas; der kriegerischen Ereignisse von 1794 muszte das Kontingent des schwäbischen Kreises verstärkt werden, und es traf unserem Lande acht Mann mehr. Dies war die ausgebildete nor- male Militärmannschaft, die in der Festung Kehl im Badischen unter Berufsoffizieren des Reiches stand. Zugleich sollte nach einer Aufforderung des schwäbischen Kreises die Landmiliz organisiert werden. Alle waffen- fähige Mannsch-aft von 18 — 50 Jahren sollte aufgerufen, mit Waffen versehen und geübt werden. Als diese Aufforderung nach Liechtenstein kam, erregte sie grofze Bedenken, und es wurde dagegen u. a. auch gel- tend gemacht, dasz man das Milizwesen, wie es früher gewesen sei, habe eingehen und erschlaf- fen lassen. Das Ergebnis der aber doch folgenden Beratungen war, dasz man noch einen Reiter und vier Mann zu Fusz und später noch zehn Mann schickte und ein Verzeichnis der waffenfähigen Männer übergab'). Zur Milizbildung scheint es nicht gekommen 1) Kaiser-Büchel. S. 237. 2) Kaiser-Büchel. S. S40 u. f.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.