Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

- 38 — Adam Easzner Jacob Khindlin Joh Fritsch Georg Negelin ab dem Tryfznerberg und Theysz Kaufmann. AZeibel Morizi Mli — „Eydes-Formel" von etwa 1781. Welche einem jeweiligen neu erwählten Landa. vorzuhalten, und darüber er zu Gott und allen Heiligen einen Körperlichen End abzuschwören hat. Nachdem ihr N. N. auf gethanen Fürschlag in gegenwarth eines gesamten Hochfllrstl. Liechtensteinischen Oberamts durch das Mehr zu einem Ammann gemacht, und erwählt worden, so werdet ihr anfänglich dem Hochfürstl. Liechtenst. Titl. H. Rath und Land- vogt in sein Hand anloben, und darnach einen Eyd zu Eott dem Allmächtigen, schwören Höchstgedacht Sr. hochfürstlichen Durch- laucht Euren gnädigst gebietenden Landesfürsten und Herrn Herrn' ' und von Höchst derselben fürgesetzten Oberamte anstatt und im Namen Jhro Hochfürstl. Durchlaucht unterthänig, gehorsam, und gewärtig zu seyn mit allen gebührlichen Sachen Höchstderoselben Landschaft und armen Leuthen Nutzen, und Frommen fördern, Schaden, und Nachteil, abwenden, und so fern ihr was vernehmen werdet, wodurch Jhro Hochfllrstl. Durchlaucht Euer gnädigst gebie- tende Landesfllrsten und Herrn Höchst dero Landschaft, oder armen Leuthen einige Widerwärtigkeit, oder Nachtheil entstehen oder zugehen möchte, demselben sollet ihr mit bestem Fleitz fürzukommen und zu verhüten, und solches einem Hochfürstlich Liechtensteins schen Oberamte ohnverzllglich anzudeuten angelegen seyn lassen. Wann ihr aber Uebeltätern, Malefizisch und argwöhnische Per- sonen, so ungebührliche Handlungen vorhanden hätten oder thäten in dieser Herrschaft vernehmen oder erfahren würdet, dieselbe sollet ihr der Hohen Landesobrigkeit bei Tag und Nacht anzeigen, Be- scheid, Antwort, und Befehl darüber erwarten, solltet ihr aber be- ll Diese Eidesformel ist der Landsössnung angefügt, in roelcke der Name des Fürsten genannt ist.
	        

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