Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 29 — Die Erinnerung an die Offiziere, auf welche letztere wir später zu sprechen kommen, ihre Leute in guter Ordnung zu halten, drängt zum Schlüsse, dasz es auch in dieser Hinsicht fehlte, was durch den Punkt 2 des Dekretes noch stark unterstrichen wird. Aus Punkt 3 des Dekretes müssen wir entnehmen, dasz bei früheren Amtsbesatzungen die Wähler auf Kosten der Landschaft gezecht haben, welchem Unfugs durch diese Vorschrift gesteuert wer- den sollte. Die Bestimmung, dasz jede Gemeinde es bezahlen soll, wenn sie ihren Leuten etwas zukommen lasse, rechnete offenbar mit dem Sparsinn der Gemeinden, durch den ein Uebermaß zum vorneherein ausgeschlossen gewesen sein dürfte. Das Dekret des fürstl. Oberamtes vom 8. Juni 1793') hat im Wesentlichen den gleichen Wortlaut, wie jenes vom 23. Mai 1789, besagt aber in Punkt 2, daß Einige haben verlauten lassen, wie sie bei Gelegenheit der Landammannbesatzung ihren Groll aus- lassen wollen. Gegen solche wird eine besonders scharfe Strafan- drohung ausgesprochen. Auf was der Groll sich bezieht, ist nicht gesagt. Ob etwa Ausstrahlungen der französischen Revolution im Spielen waren, oder ob die damaligen schweren Zeiten die Ver- anlassung zu diesem Erolle boten? Der Aufmarsch zu der Amtsbesatzung erfolgte aus den einzelnen Gemeinden in militärischer Ordnung unter der Führung eines Wachtmeisters und eines Korporales. Der Landshauptmann und der Leutnant (letzterer im Unterlande 1891 Major genannt) hatten, so musz geschlossen werden, erst nach vollzogener Versamm- lung der ganzen Landschaft für den Ordnungsdienst während der Amtsbesatzung zu sorgen. — Wie der Vorgang an der Amtsbesatzung war, ersehen wir aus einem Akte des Oberamtes Vaduz vom 26. Mai 1795 über die am Tage zuvor im Unterlande durchgeführte „Land- ammann-Satzung". Zuerst war eine kurze Ansprache (wahrscheinlich des fürstl. Landvogtes oder dessen Stellvertreters, des fürstl. Rent- meisters). Dann wurde die „Landespolizei" (Landsöffnung) ver- lesen und darauf die „Militürpromotion publiziert". Endlich wurde „der Schutz eröffnet". Der Schutz war der Vorschlag jener drei 1) Regierungsarchiv alte Abteilung Fasz. 22. Mat. 3.
	        

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