Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 86 — Uebersetzung1. Honorius, Bischof und Diener der Diener Gottes, seinen ge- liebten Söhnen dem Propst und den Brüdern der Marienkirche zu Churwalden . . . , die das Klosterleben auserwählt haben . . . Wir nehmen deshalb die Marienkirche zu Churwalden in St, Peters und unseren Schutz . . . Sodann sollen aller Besitz und alle Güter Euch und Eueren Nachfolgern unversehrt bleiben, welche diese Kirche gegenwärtig besitzt oder in Zukunft durch die Gewährung der Päpste, die Freigebigkeit der Könige oder Fürsten, die Dar- bietungen der Gläubigen oder auf andere rechtmässige Weise durch Gottes Gewähr erwerben könnte. Unter diesen nennen wir mit Namen: Zu Balzers2 einen Hof mit Kapelle und andern Zu- gehörigkeiten, zu Salez3 ein Landgut, zu Silvaplana4 ein Landgut mit Zehnten, zu R u n k a 1 s3 ein Landgut . . . alles mit Wiesen, Weingärten, Ländereien' Hainen, Gebräuchlichkeiten, Weiden im Gebüsch6 und zu Tal, Wasserauen7 und Gewässer, Mühlen, Wegen und Stegen und allen andern Freiheiten und Immu- nitäten. Von Eueren Neubrüchen, die ihr mit eigenen Händen oder auf Euere Kosten bebaut, oder vom Futter Euerer Tiere, soll sich keiner unterstehen, von Euch Zehnten zu verlangen oder zu er- pressen . . . Wir verbieten ferner, das jemand innerhalb Eueres Pfarr- gebietes ohne Zustimmung des Diözesanbischofs eine neue Kapelle oder einen Gebetsort zu erbauen wage, unberührt der Privilegien der römischen Bischöfe .... Es steht Euch überdies frei, Zehnten und Besitzungen, die zur Gerechtigkeit Euerer Kirche gehören, und von Laien inne gehabt werden, zurückzukaufen und auf rechtmässige Art aus ihren Hän- den zu befreien und den Kirchen, zu denen sie gehören, zurückzu- fordern . . . Sodann bestätigen wir Euch alle Freiheiten und Immunitäten, die Euerem Orden von unseren Vorfahren den römischen Bischöfen, gewährt worden sind. Wir bekräftigen Euch durch die apostolische Autorität und durch das Privileg dieses Schreibens auch die Be- freiung von weltlichen Abgaben, die Euch von Königen, Fürsten oder andern Christgläubigen vernünftigerweise zugebilligt worden
	        

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