Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 82 — andern nachfolgenden Pröpste dieses Ortes, sollen vom erwähnten Bischof von Chur und seinen Nachfolgern die Seelsorge erhalten, geeignete Priester einsetzen, und wenn ein gerechter Grund es erheischt, Ungeeignete absetzen. Zur Offensichtlichkeit dieser Sache Hessen die Kanoniker diesem Schreiben das Siegel des obgenannten Chores anhängen. Abschrift, neuzeitliche, auf Papier, im Bischöflichen Archiv Chur. Vgl. damit die Urkunde von Bischof Arnold vom gleichen Geschäft in Innsbruck (No. 4569), veröffentlicht bei Thommen, Urkunden zur Schweiz. Geschichte aus österreichischen Archiven, I. 1899, No. 34. In Bezug auf diese beiden Stücke heisst es in der Urkunde des Bischofs Heinrich von Chur vom 13. Dezember 1251 über Bendern an St. Luzi: «rpeticiönem uestram prius a predecessoribus nostris admiBBam». — I stets wie J, i am Wortende wie j. Literatur: J.B. Büchel, Jahrbuch f. Liechtenstein, 23 (1923), S. 26. 1 Chonradus de Schellinberch, custos, t 17. März 1237 (Vgl. Necrologium Curiense ad März 17). - ae und oe sind in diesem Stück gleich. 23. Auszug Chur 1220. Die Brüder Heinrich und Konrad von Schellenberg, Kanoniker zu Chur, und Hainricus Movrlinus bezeugen mit andern den Verkauf eines Teiles des Weingartens bei der St. Martinskirche zu Chur durch Propst und Convent von St. Luzi zu Chur. . . . Hü sunt testes. . . . Heinricus de scallenberc et frater suus. Covnradus . . . canonici curienses. Te- stes ex laicis. Rovdegerus de lieht enstein. et filius suus. Rovdegerus. . . . Hainricus movrlinus1. . . . Original im Bischöflichen Archiv Chur. Perg. 11,2/11,5X22 cm. Das lilalt war 
farbig vorliniert. Unten Bug, an dem ursprünglich drei Siegel hingen, von denen Mohr noch zwei gesehen hat. Jetzt sind nebst einem Siegel, nur noch die Pergamentstreifen vorhanden, an denen diese hingen. Das vorhandene Siegel
	        

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