Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1942) (42)

— 70 Uebersetzung Innozenz, Bischof und Diener der Diener Gottes- den geliebten Söhnen Propst Konrad und dem Convent des Münsters St. Luzi zu Chur Gruss und apostolischen Segen. Wenn man von uns verlangt was gerecht und ehrenhaft ist, dann erfordert sowohl die gültige Kraft der Billigkeit, als auch die Ordnung der Vernunft, dass das durch die Obsorge unseres Amtes zur gehörigen Verwirklichung gebracht werde. Daher, unsere geliebten Söhne im Herrn, geben wir zu Eueren gerechten Forde- rungen gerne unsere Zustimmung und nehmen Euere Personen mit allen Gütern, sowohl den kirchlichen, als auch den weltlichen, die Ihr gegenwärtig vernünftiger- und begründeterweise besitzt oder künftiglich durch Gottes Gewährung auf gerechte Weise erwerben werdet, in St. Peters und unseren Schutz. Wir bestimmen, dass die kanonische Ordnung nach Gottes und St. Augustins Regel, die be- kanntlich in Euerer Kirche eingeführt ist, daselbst auf ewige Zeiten unverletzlich beobachtet werde. Sodann sollen Euch und Euereu Nachfolgern fest verbleiben die Besitzungen und Güter, die das Kloster gegenwärtig gerechter- und kanonischerweise besitzt oder in Zukunft durch Konzession der Päpste, Freigebigkeit der Könige oder Fürsten, Darbietung der Gläubigen, oder durch Gottes reich- liche Güte auf andere gerechte Weise erwerben könnte. Wir nennen hier mit Namen den Ort selbst, in dem das Kloster liegt, samt allem Zubehör. In der Stadt Chur das Hospital mit allen seinen Rechten und Pertinentien. Die Kirche St. Peter zu Prada (Mistail). Die Kirche Sta. Maria in Bendern mit der Kapelle, die von ihr abhängig ist8. Die Kapelle St. Anton an der Strasse. Die Häuser, Mühlen, Weingärten, Aecker und Wiesen, die Ihr in der Stadt Chur besitzt. Die Einkünfte, die Ihr von den Höfen Prada, Savognin und Laso habt. In Malix einen Hof.
	        

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