60 - Die
Söhne Hartmann III. besaßen die väterlichen Güter zu- nächst gemeinsam, und ihr Amann
Ulrich von der Lachen führte die Geschäfte. Die Besitzungen, die sie mit dem Grasen Albrecht von Bludenz gemeinschaftlich nutzten, wurden so geteilt, daß die drei Vaduzer Grafen
Blumenegg und Sonnenberg erhielten. Der Eisen- berg bei Vürs gehörte den Grafen von Vaduz'). Als der jüngste der Brüder,
Graf Hartmann IV., der spätere Bischof von Chur, in den Johanniterorden eintrat, gelobten seine Brüder
Rudolf und Heinrich 1360 eidlich, ihm von dem Zoll zu Vaduz jährlich auf St.
Martinstag, so lange er lebe, 25 Pfund Pfennig zu gebend. 1367 starb Rudolf, wie schon erwähnt, auf der Insel Rhodos, als er eins Fahrt ins Hl. Land unternommen hatted. Als Graf
Rudolf III. von Montfort-Feldkirch 1375 starb und die Ehe seines Sohnes kinderlos blieb, hatte Graf Heinrich zu Vaduz das nächste Anrecht auf die schöne Erbschaft. Der Feldkircher Graf setzte ihn denn auch für den Fall seines kinderlosen Absterbens zum Erben ein mit dem Vorbehalte, daß, wenn er genötigt würde, das Vermachte ganz oder teilweise zu verkaufen oder zu versetzen, er solches ohne Einsprache tun dürfed. Aber bald nachher wurde die Feldkircher Grafschaft mit ver- schiedenen anderen Besitzungen an den Herzog Leopold von Oester- reich verkauft, wodurch die Aussicht Heinrichs auf diese wertvolle Erbschaft verloren ging. Zwar setzte Gras Rudolf IV. von Feldkirch 1377 "einen Vetter
Grafen Heinrich zu Vaduz neuerlich zum Erben ein, w-.il der Herzog die Zahlungsfristen nicht einhielt. Aber am 21.
Dezember 1379 überantwortete Graf
Rudolf doch die ganze Grafschaft förmlich dem Herzogs. Als Kaiser Karl IV. gestorben war und die Reichsregierung sein Sohn
Wenzel führte, gab dieser dem Herzog Leopold einen Brief, daß dieser das Recht habe, alle Verpfändungen von Reichs- gütern und Rechten in
Churwalchen, im Thurgau und im Rheintale y Kaiser-Vückel- S. 207 u. f. 2) Kaiser-Büchel: S. 208 und Paul Diebolder: Hartinann il Jahrbuch Bd. »7. S. 105. s) Kaiser-Büchel: S. 311 und Diebolder: a.a.O.. S. 100. -») Kaiser-Büchel: S. 211. 5) Kaiser-Büchel: S. 212 u. fs.