Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 53 — 11. Die Eüterteilung zwischen Hartmann lll. und Rudolf IV. Graf Hartmann III. von Werdenberg-Sargans 
vermählte sich mit 
einer Schwester des Grafen 
Rudolf IV. von 
Montfort-Feldkirch. Der 
Vorname dieser Gräfin steht nicht fest. Einzelne Autoren be- richten, 
daß sie Agnes hieß'). Diese Vermählung dürfte die nähere Veranlassung dazu ge- worden sein, daß die beiden 
Brüder Hartmann III. und 
Rudolf IV. ihre Besitzungen teilten und 
Graf Hartmann seinen Sitz auf der Burg zu Vaduz nahm"). Durch diese Teilung wurde 
Vaduz selbständige Grafschaft, tritt von da an in 
die Zeit eigener Geschichte und wurde der Ausgangspunkt für die Entwicklung zum 
heutigen Fürstentum Liechtenstein. Die 
Teilungsurkunde ist auf Pergament in schöner Schrift geschrieben und gut erhalten. Sie 
befindet sich im bischöflichen Archive zu Chur und 
wurde schon mehrfach veröffentlicht»). Sie ist datiert 
„von Christez geburtte drüzehen hundert jar dar nach in dem zwar) vnd vierzigesten jare, an dem fritag nach jagendem Maigen". Dr. Georg Mayer nennt als Tag der Ver- handlung 
den 2. Mai 1342, und Paul Diebolder nennt als Datum der Urkunde 
den 3. Mai 1342«). Dabei ist H. H. Prof. Diebolder Emil Krüger: Die Grafen von 
Werdenberg-Heiligenberg und Werdenberg-Sargans (St. Ealler Mitteilungen zur vaterländischen Geschichte, Bd. XXII. Seite XXXI, Nr. 288) und Grotefend: Taschen- buch 
der Zeitrechnung des Deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover, 3. Auslage, S. 156 gefolgt. Herr Dr. Anton Largiader, Staatsarchivar 
in Zürich, hatte die Güte, die Datierung nachzu- prüfen, und 
es ist nach ihm das Datum 3. 
Mai 1342 das richtige. Der 
Bedeutung dieser Urkunde für 
unsere Geschichte entspre- chend, bringen 
wir dieselbe hier buchstabengetreu zum Abdrucke, lassen eine Uebersetzung in die heutige Sprache folgen und fügen einen Faksimile-Druck dieser Arbeit an 
(S. 69). d. 2) Kaiser-Büchel: S. 203 und Paul Diebolder: Traf Sartmann III. Jahrbuch Bd. 39. S. 59. ») Chr. Kind: Cburrätische Urkunden. XI. Jahresbericht der historisch- antiquarischen Gesellschaft von Eraubllnden. Jahrgang 1881. S. 8 u. 9; Dr. Georg Mayer: Teilungsurkunde zwischen den Grasen Hartmann und Rudolf von Werdenberg. Jahrbuch Bd. 8. S. 101 u. ff. d Jahrbuch Bd. 8. S. 101 u. ff. und Jahrbuch Bd. 39. S. 50.
	        

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