Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 48 — Ravensburg und mit allen 
ihren Festen in Churwalchen 
dem Herzog und seinen Brüdern gewärtig 
zu sein'). Bischof Rudolf hatte nach der verlorenen Schlacht 
von Filisur die Verwaltung des Bistums Chur aufgegeben 
und sich nach 
Kon- stanz zurückgezogen. Von dort aus veranlaßte er die Brüder von Werdenberg-Sargans, in 
seinen Dienst zu treten, wie sich aus einer Urkunde vom 2. Juni 1328 ergibt. Sie erhielten dafür 50 Mark Silber, die dann an den 
Grafen Hugo von Bregenz abgetreten wurden^. 1333 schloß sich Hartmann III. einem Bündnis des neuen Bischofs Ulrich V. von Chur gegen Donat von Vaz an, obwohl Hartmann noch 1323 auf des Vazers Seite gestanden ward. Schon 1330 
hatten sich die beiden Sarganser nach dem Tode Friedrichs von Oesterreich, wie auch andere Werdenberger, mit Ludwig von Bayern ausgesöhnt und kämpften 
mit diesem gegen den Bischof Nikolaus von Konstanzd. 1337 
überließ Härtmann III. Burg und Stadt Sargans aus natürlicher Liebe und 
besonderer Freundschaft (wie die Urkunde sagt) seinem Bruder 
Rudolf IV. Diese llebergabe erfolgte 
wahr- scheinlich aus Anlaß der Vermählung 
Rudolf IV. mit Ursula, der Tochter 
des Freiherrn Donat von Vazd. Hartmanns Bruder Heinrich I. heiratete die Gräfin Agnes von Württemberg, die ihm 
die Herrschaft Trochtelfingen zubrachte, wo er sich 
dann säßhaft machte. 
Rudolf III. soll in 
den geistlichen Stand 
getreten sein«). Donat von Vaz hatte große Besitzungen, teils als Eigentum, teils als Lehen vom Bistum, dem er aber in Undank ungeheuren Schaden zugefügt 
hatte. Dessen Tochter und ihr Gemahl 
Rudolf IV. von Sargans wollten dieses Unrecht gut machen, 
indem sie auf alle Pfandschaften, die Donat von Vaz 
vom Bischof erhalten hatte, ver- zichteten und alle Güter herauszugeben versprachen, die Donat dem >) Paul Diebolder: a. a. O.. S. 38 u. 39. 2) P. Diebolder: a. a. O.. S. 40 u. f. s) P. Diebolderi a.a.O.. S. 42. ' 4) Diebolder: a.a.O.. S. 44. 5) Diebolder: S. 44. u. s. «) Kaiser-Büchel: S. 167.
	        

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