Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1941) (41)

— 40 — Die Edlen von Montfort, die vor dem Auftreten der Grafen von Montfort die alte Burg 
Montfort besaßen, sind von den Grafen dieses Namens wohl zu unterscheiden'). Von 
den 4 Söhnen 
Hugos I. gründete Rudolf die Werdenberger Linie und Hugo die Linie derer von Montfort-Feldkirch-). Nach dem Tode 
des Kaisers Friedrich I. 1190 erhielt dessen Sohn 
Heinrich VI. (1190 — 1197) die Königswürde und Heinrichs Bruder Konrad das Herzogtum Schwaben. Heinrich 
kam 1194 auf dem Zuge nach Italien auch nach Chur. 
Da erschien vor ihm Rüdiger von Limvach, der offenbar 
ein staufischer Dienstmann war und 
am Eschnerberg Bendern und andere 
Güter besaß; er bat den König, die Uebergabe der Pfarrei Bendern mit allem Zubehör an das Gotteshaus St. Luzi 
zu bestätigen. Der 
König entsprach der Bitte Rüdigers in Gegenwart mehrerer Bischöse und Großen des Reichest. Heinrich VI. starb in der Blüte der Jahre. Hierauf erhoben sich große Wirren, und allenthalben 
herrschte Feindschaft, Untreue und Verrat. Bei dem Streite um die Königskrone 
gewann schließlich Philipp (1198 — 1208), ein Bruder 
Heinrich VI., die Oberhand. Dieser bestätigte die Schenkung Rüdigers von 
Limpach 12V0d, und das Gotteshaus St. Luzi 
wurde 1207 von allen Steuern und allen Schirmvogteirechten befreit. Zu den Anhängern Philipps gehörte auch Graf Hugo von Montfort. 
Die Geschichte schildert diesen als gewalttätigen Herrnd. Mit Bendern 
als Besitztum des Klosters St. 
Luzi befassen sich auch Urkunden 
vom 6. Mai 1209, vom 14. Februar und 
vom 2l. April 1214. vom 15. Juli 1215, 19. Juni 1221, 25. Dezember 1224, 23. September 1225, vom 20. Oktober 1227, 15. November 1235 und 13. Dezember 1251°). Nach dem Tode Philipps wurde der Welfe 
Otto IV. (—1215) zum deutschen König gewählt, der 
dem Hochstifte Chur viele Wvhl- i), -i Kaiser-BüchelI S. 123. Kaiser-Büchel: S. 124. Vgl. biezu: Helbok: Reg. 308 ui.o Buchet: beschichte der Pfarrei Bendern. Jahrbuch Bd. 23. S. 0 u. ss. ') Selbst: Reg. 310. -'-) Kaiser-Büchel: S. 125 u. ss. «) Helbok: Reg. 325. 337. 338. 342. 358. 300. 370, 300 und 410.
	        

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